Anfrage Nr. 15-1140/2011:
Vorfahrtregelung im Bünteweg in der Tempo-30-Zone

Inhalt der Drucksache:

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Vorfahrtregelung im Bünteweg in der Tempo-30-Zone

Im Bünteweg wird die jetzige Vorfahrtregelung gegenüber den Seitenstraßen zurückgenommen (Abbau der Vorrangzeichen 301 „Vorfahrt“), wenn der Bünteweg nicht mehr als Umleitungsstrecke für die gesperrte Lange-Feld-Straße benötigt wird. So die Aussage der Verwaltung am 11. Mai 2011. Der allgemeinen Verkehrssicherheit wird hier also im Hinblick auf die derzeit größere Verkehrsbelastung temporär eine höhere Bedeutung beigemessen als den Belangen eines auf Dauer angelegten Buslinienverkehrs.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Stellungnahme hat die üstra in Bezug auf die Buslinie 370 zum Wegfall der Vorfahrtregelung im Bünteweg abgegeben?
2. Wie ist die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde zur Einführung der Grundregel „rechts vor links“ begründet – insbesondere mit dem Wissen um den Linienbusverkehr im Bünteweg?
3. Welche Möglichkeiten werden gesehen, hier die Belange des Öffentlichen Personennahverkehrs umfassend zu berücksichtigen?