Anfrage Nr. 15-1137/2013:
Regressansprüche

Inhalt der Drucksache:

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Regressansprüche

Nach Baumaßnahmen an Straßen und Plätzen gab es verschiedentlich tatsächliche oder vermeindliche Mängel. So wurden vor zwei Jahren Asphaltschäden in der Straße „Quantelholz“ ausgebessert. Dieses „Flickwerk“ ist nach dem gerade vergangnen Winter erneut weggebrochen wie die Asphaltschäden vor zwei Jahren. Dieser Zustand wurde der Verwaltung mit einer Anfrage im Bezirksrat in der Aprilsitzung bekannt -vergl. DS 15-0780/2013-.
Ende April – vermutlich am 29.4.2013 - wurden die neuerlichen Schäden in der Asphalt-
decke wiederum „ausgebessert“, d. h. frischer Asphalt wurde in die offenen Stellen etwa in 1 cm Stärke eingebracht, geglättet und mit etwas Sand abgestreut. Manche unmittelbar daneben liegende offenen Stellen blieben unberücksichtigt. Manche „bearbeiteten“ Stellen wurden nicht gänzlich mit Asphalt gefüllt, es blieben Lücken (s. anliegende Fotos).

Wir fragen daher die Verwaltung
1. Wurden die „Ausbesserungsarbeiten“ vom städtischen Tiefbauamt durchgeführt oder erfolgte ein Auftrag an Dritte?
2. Wer ist für die nicht bearbeiteten offenen Asphaltschäden zuständig? Sollen diese noch bearbeitet werden oder sind die Reparaturen abgeschlossen?
3. Wenn Dritte mit den Ausbesserungsarbeiten betraut wurden, hat die Stadt die Möglichkeit, Nachbesserung zu fordern oder gar Regressansprüche zu stellen?