Antrag Nr. 15-1132/2022:
Straßen im Stadtbezirk mit überbezirklicher Bedeutung

Inhalt der Drucksache:

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Straßen im Stadtbezirk mit überbezirklicher Bedeutung

Antrag

1. Die Verwaltung legt dem Bezirksrat eine Liste mit allen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (klassifizierte Straßen) sowie die Hauptverkehrsstraßen und Straßen des Vorbehaltsnetzes und Straßen mit ÖPNV, die nicht Hauptverkehrsstraße oder Straße des Vorbehaltsnetzes sind und im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld liegen vor. Sollte die Verwaltung etwaige Veränderungen der Zuständigkeiten planen,annehmen oder befürchten, wird die Liste mit dem Zusatz: „Stand: Datum TT.MM.YYYY“ ergänzt, um deutlich zu machen, dass Veränderungen nach dem genannten Datum möglich sind.

2. Des Weiteren wird die Verwaltung erklären, warum der Stadtfelddamm als sonstige verkehrswichtige Straße geführt wird. Wie wird in diesem Zusammenhang sonstige verkehrswichtige Straße definiert? Wer legt die „sonstigen verkehrswichtigen Straßen“ nach welchem Procedere und nach welchen Kriterien fest? Wer entscheidet das?

3. Die Verwaltung wird zukünftig bei z.B. Veränderungen von Buslinien, sollte sich die Zuständigkeit ändern, den Bezirksrat über den Zugewinn oder den Verlust der Kompetenz über die entsprechende Straße informieren. Um den Aufwand gering zu halten wird die Verwaltung 2 x jährlich eine aktualisierte Liste vorlegen oder zur Verfügung stellen. Alternativ zu Punkt 1 und 3 kann auch ein Online-Kartensystem zur Verfügung gestellt werden, in dem ersichtlich ist, in welchen Kompetenzbereich die Straßen gehören und in dem Änderungen der Zuständigkeiten dokumentiert sind

Begründung


In der Drucksache 15-2603/2021 S1 schreibt die Verwaltung:„Grundsätzlich fallen alle Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (klassifizierte Straßen) sowie die Hauptverkehrsstraßen und Straßen des Vorbehaltsnetzes (sonstige verkehrswichtige Straßen wie z.B. der Stadtfelddamm) und Straßen mit ÖPNV, die nicht Hauptverkehrsstraße oder Straße des Vorbehaltsnetzes ist, nicht in die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates." Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum eine solche Liste auf den Antrag 15-2603/2021 nicht erstellt werden konnte. Es wurde explizit beschlossen: „Die Verwaltung der LHH wird dem Bezirksrat eine Liste all jener Straßen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld vorlegen, die eine überbezirkliche Bedeutung haben und somit nicht in die Zuständigkeit des Bezirksrates gehören. In der Antwort der

Verwaltung führt diese aus, dass es solche Straßen gibt. Ob weitere Straßen in anderen Einzelfällen auch nicht in die Zuständigkeit des Bezirksrates fallen, ist daher unerheblich. Unberührt von der oben genannten Liste ist es vollkommen klar, dass bestimmte Maßnahmen keiner Zustimmung bedürfen oder aufgrund einer Einzelprüfung in andere Kompetenzbereiche fallen. Dies stellt aber keine Begründung dar, grundsätzlich nicht in der Lage zu sein, eine Liste von Straßen vorzulegen die "Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (klassifizierte Straßen) sowie die Hauptverkehrsstraßen und Straßen des Vorbehaltsnetzes (sonstige verkehrswichtige Straßen wie z.B. der Stadtfelddamm) und Straßen mit ÖPNV, die nicht Hauptverkehrsstraße oder Straße des Vorbehaltsnetzes ist" beinhaltet.