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Der Brinksoot ist ein kleines Stillgewässer, welches im Jahres 1974 als Naturdenkmal und letztmalig 2018 auch als besonders geschütztes Flora-Fauna-Habitat Gebiet (FFH-Gebiet 108 Bockmerholz, Gaim) gesichert wurden. Er dient damit auch gegenüber der EU als Nachweis von Naturschutzmaßnahmen, damit unterliegen die Flächen bestimmten und festgelegten Regelungen zur Nutzung und Arterhaltung und beschränkten Eingriffen durch den Menschen in Bezug zu Veränderungen des ökologischen Systems im Hinblick auf Pflanzen, Tiere und Bäume. Er ist Teil der „großen Wülferoder Weide“.
Es ist ein beliebtes Ausflugsziel für Radfahrende und für Wandernde. Die aufgestellten Bänke samt Tisch laden zum Verweilen ein. Für die Anwohner Wülferodes ist es ein beliebtes Ziel, um in den Sommermonaten die Natur und Fauna mit den Kindern zu entdecken. Seit dem Frühjahr sind am Brinksoot umfangreiche Arbeiten zu beobachten. Der Brinksoot wurde ausgebaggert, die Krebsschere (Stratiote aloides) die Seerosen entfernt, Laichgewässer für diverse Amphibien mindestens stark gestört, wenn nicht sogar zerstört. Der Papierkorb, die Schautafel und ein kleiner Holzsteg sind entfernt worden. Unmittelbar rund um den Brinksoot wurde ein Elektrozaun ca. 1,50 Meter Höhe gesetzt, so, dass man nicht mehr an das Gewässer herantreten kann. Dieser umschließt den gesamten Brinksoot und die umliegenden Wiesen bis zum östlich gelegenen Wald. Dieser Zaun dient offenkundig der Weidehaltung von schottischen Hochlandrindern (Highland Cattle), mindestens 10 an der Zahl.
Fragen an die Verwaltung:
- Warum wurde die Rinderhaltung samt den dafür offenkundig notwendigen Maßnahmen wie Elektrozaun und Verhinderung des öffentlichen Zugangs inklusive Abbaus des Holzsteges zum Brinksoot gegenüber dem zuständigen Bezirksrat nicht vorgestellt oder wenigstens kommuniziert?
- Welchem Zweck dient die Rinderhaltung mit welchem zeitlichen Rahmen an genau dieser ökologisch sensiblen Stelle mit der Gefahr eines trockenfallenden Brinksoot bei langer Trochenheit auch im Hinblick auf die festgelegten Entwicklungsziele und ausgeschlossenen Maßnahmen der Naturschutzgebietsverordnung der Region Hannover NSG-HA 217 – „Bockmerholz, Gaim“ aus 2018?
- Wann ist das Wideraufstellen des Papierkorbes und der Schau- und Erklärtafel und Wiederzugänglichkeit zum Brinksoot vorgesehen?