Drucksache Nr. 15-1129/2026 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ehemalige Kneipe in der Namedorfstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 10.06.2026
TOP 6.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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15-1129/2026 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ehemalige Kneipe in der Namedorfstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 10.06.2026
TOP 6.3.1.

Die Gewerbeimmobilie hat einen erheblichen Instandsetzungsbedarf und prägt das Straßenbild in der Namedorfstraße negativ.

Der anhaltende Leerstand der Immobilien Namedorfstraße 7 & 9 verhindert eine sinnvolle Nutzung, die zur Versorgung und Belebung des Stadtteils beitragen könnte. In der unmittelbaren Umgebung besteht z.B. ein deutlicher Bedarf an größeren Räumlichkeiten für medizinische Praxen, therapeutische Angebote und Sport- bzw. Bewegungsflächen.

  1. Welche Erkenntnisse liegen zum baulichen Zustand der Immobilien Namedorfstraße 7 &9 vor, und wurden bereits bauordnungs- oder gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen geprüft?
  2. Steht die Verwaltung in Kontakt mit dem Eigentümer, und welche Informationen gibt es zu dessen Plänen oder dem aktuellen Nutzungsstand?
  3. Welche konkreten Schritte und Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um einer weiteren Verwahrlosung vorzubeugen und eine Zwischennutzung oder Wiederbelebung zu unterstützen?

Text der Antwort


Zu 1.)

Die Immobilien Namedorfstaße 7 & 9 wurden durch den Außendienst der Bauordnung kontrolliert. Dabei wurde der Leerstand des Gebäudes bestätigt, ein baurechtswidriger Zustand konnte nicht festgestellt werden. Die Fensterschreiben waren in der Vergangenheit zum Teil beschädigt, dies wurde bereits repariert, sodass hiervon keine Gefahr ausgeht. Bauordnungs- oder gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen wurden geprüft, sind für die Leerstand der Immobilien Namedorfstraße 7 & 9 allerdings nicht anwendbar.
Zu 2.)

Aktuell steht die Verwaltung nicht mit dem Eigentümer im Kontakt und es liegen auch keine Informationen zu Plänen für das Grundstück vor. In der Vergangenheit gab es einen positiven Bauvorbescheid, welcher auch nochmal verlängert wurde, allerdings ist dieser Ende 2025 erloschen.
Zu 3.)
Die Verwaltung steht einer Nachnutzung oder Zwischennutzung des Gebäudes sowie einem Neubau offen gegenüber. Ein neues Vorhaben oder eine neue Nutzung kann durch Einreichung eines Bauantrag oder einer Bauvoranfrage bei der Bauaufsicht geprüft und genehmigt werden. Die Zulässigkeit eines neuen Vorhabens für die Namedorfstraße 7 & 9 wird unter anderem im Bebauungsplan 1046 geregelt. Dieser setzt für das Grundstück ein reines Wohngebiet, zwei Vollgeschosse, eine Grundflächenzahl von 0,3, eine Geschossflächenzahl von 0,6 und eine offene Bauweise fest, es gilt die BauNVO von 1977. Diese Festsetzungen sind bei einer Nachnutzung des Gebäudes oder Grundstückes zu berücksichtigen.