Anfrage Nr. 15-1129/2018:
Altlasten und Altablagerungen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

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Altlasten und Altablagerungen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Seit 2012 gibt es in der Landeshauptstadt Hannover ein vom Rat beschlossenes Altlastenprogramm. Im 6. Sachstandsbericht Altlastenprogramm (DS 0612/2018 N1) wurde im Stadtbezirk 4 für das Jahr 2017 eine orientierende Untersuchung in der Käthe-Steinitz-Straße aufgeführt. Bis auf die anlassbezogene Erkundung der Kinderspielfläche „Berckhusenstraße“ (Entfernung von Bahnschwellen und Auskofferung Boden), gibt es keine Hinweise auf weitere Altlasten und Altablagerungen sowie deren systematische Erkundung, Bewertung und ggf. notwendige Sanierung in den letzten Sachstandsberichten (I-DS 0615/2014, 0691/2015, 0564/2016 und 1262/2017). Im Rahmen der DS 0508/2018 Bebauungsplan Nr. 299, 4. Änderung - südl. Paracelsusweg wurde die erhebliche Belastung des Bodens durch eine Altablagerung (AA.129) im Planbereich festgestellt, die eine Sanierung zwingend erforderlich machen. Eine systematische Erkundung, Bewertung und ggf. notwendige Sanierung von Altlastenverdachtsflächen und Altablagerungen muss der Öffentlichkeit transparent vorgestellt werden.

Dazu fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Altlasten und Altablagerungen, bzw. Verdachtsflächen sind im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld bekannt und werden wie in ihren Auswirkungen auf die Umwelt erkundet und bewertet?
2. Ist es möglich, dass die bereits bekannten Altlasten/Altablagerungen das Grundwasser verunreinigen und damit Wasser aus eigenen Brunnen für Haus- und Kleingärten belasten, bzw. muss eine entsprechende Warnung für die Verwendung ausgesprochen werden?
3. Können die Verdachtsflächen und Altlasten/Altablagerungen mit Informationsschildern mit Standortnummer und Hinweisen in einfacher Sprache ausgestattet werden, die über den bekannten Sachstand und die Gefährdungsabschätzung transparent vor Ort informieren und Hinweise zu weiteren Informationsquellen geben?