Drucksache Nr. 15-1127/2008:
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Stoffregen

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Ricklingen
 
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15-1127/2008
1
 

Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Stoffregen

Antrag,

gem. § 37 Abs. 2 in Verbindung mit § 55 b Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Stoffregen die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Ricklingen gem.
§ 37 Abs. Abs. 1 Ziff. 2 vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

entfällt

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss0,00 € 
entfällt

Begründung des Antrages

Bezirksratsherr Stoffregen hat mit Schreiben vom 26.4.2008 mitgeteilt, dass er sein Bezirksratsmandat aus beruflichen Gründen zum 30.4.2008 niederlegt. Der Bezirksrat hat nach den Bestimmungen des § 37 Abs. 2 NGO das Vorliegen der Voraussetzungen für den Sitzverlust festzustellen; dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.3 -09
Hannover / 02.05.2008