Antrag Nr. 15-1123/2020:
neue StVO/1,5 m Abstand

Inhalt der Drucksache:

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neue StVO/1,5 m Abstand

Antrag

Die Verwaltung weist mit entsprechenden Aufklebern an ihren Fahrzeugen auf die neue Gesetzeslage des Abstandhaltens von 1,5 m zu Radfahrenden hin. Auch AHA-Fahrzeuge und der ÖPNV sind hervorragend für solche Aufkleber in entsprechender Größe geeignet. Außerdem nutzt die Verwaltung eine ihr womöglich zustehende kostenfreie Werbezeit um auf das Abstandhalten aufmerksam zu machen.

Begründung


Was vorher schon die Rechtssprechung als Maß einsetzte ist nun Gesetzeslage. Seit dem 28. April ist die neue Straßenverkehrs-Ordnung in Kraft. Nun gilt: Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen muss ein Mindestabstand von 1,5m zu Radfahrenden bestehen. Entsprechende Aufkleber auf Fahrzeugen würden die Zielgruppe auf die 1,5m an Ort und Stelle hinweisen. Im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit gibt es ev. die Möglichkeit die Aufkleber der Polizei zu nutzen. Die Werbeflächen der Firma Ströer eignen sich bekannter Maßen, um sensibilisierend auf Autofahrende einzuwirken.