Drucksache Nr. 15-1120/2026 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Parkmöglichkeiten in der Brabeckstraße Kirchrode
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 10.06.2026
TOP 6.1.6.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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15-1120/2026 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Parkmöglichkeiten in der Brabeckstraße Kirchrode
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 10.06.2026
TOP 6.1.6.

In der Brabeckstraße in Kirchrode befinden sich mehrere Arzt- und Physiotherapiepraxen sowie zahlreiche Geschäfte, die insbesondere auch von mobilitätseingeschränkten Personen frequentiert werden. Die derzeit zulässige Parkdauer von einer Stunde erweist sich hierbei, vor allem auf den Behindertenparkplätzen, oftmals als nicht ausreichend.

Die angemessene Frequentierung dieser Einrichtungen und Geschäfte ist ein wesentlicher Faktor für die Sicherung und Stärkung des Wirtschaftsstandortes sowie des örtlichen Einzelhandels, zu dem auch zahlreiche inhabergeführte Familienbetriebe zählen.

Wir fragen die Verwaltung :

Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die derzeit zulässige Parkdauer anzupassen beziehungsweise zu verlängern, insbesondere auf den Behindertenparkplätzen, um Menschen mit Mobilitätseinschränkungen einen angemessenen Zugang zu den dort ansässigen Einrichtungen und Geschäften zu ermöglichen?

Text der Antwort


In der Brabeckstraße sind vor Grundstück Brabeckstraße 13 zwei allgemeine Schwerbehindertenparkplätze mit einer Höchstparkdauer von einer Stunde ausgewiesen. Hier wird die regelnde Höchstparkdauer komplett aufgehoben.

In der Brabeckstraße befinden sich im Abschnitt zwischen Tiergartenstraße und Herthastraße auf beiden Straßenseiten diverse Ladengeschäfte. Um den dringenden Bedarf an Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum für Kunden und Kundinnen dieser Geschäfte zu decken, war es aus Sicht der Verwaltung / Straßenverkehrsbehörde zwingend erforderlich, dass in dem vorgenannten Bereich Kurzzeitparkplätze (werktags, Mo – Fr, 9 – 18 h und Sa, 9 – 14 h; Parkzeit maximal 1 Stunde, mit Parkscheibe) eingerichtet werden. Innerhalb der Geschäftszeiten kann diese Höchstparkdauer nicht erhöht werden, da dieses dem hohen Bedarf an Kurzzeitparkplätzen in dem entsprechenden Bereich zuwiderlaufen würde.