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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Taktile Trennung auf der Veloroute 6 entlang der Bemeroder Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 10.06.2026
TOP 6.1.2.
In ihrer Antwort vom 12.5.2025 (Nr. 15-0883/2025 F1) teilte die Verwaltung mit, dass die taktile Trennung zwischen Rad- und Gehweg zur barrierefreien Ausstattung der Anlagen und insbesondere zur Konfliktminimierung zwischen Fußgänger*innen und dem Radverkehr erforderlich ist und in den technischen Richtlinien zwischenzeitlich gefordert wird.
Bei einer Begehung der Bemeroder Straße fällt jedoch auf, dass – stadteinwärts auf der linken Seite – entsprechende Trennungen nicht durchgängig erfolgten. So ist beispielsweise das Stück zwischen Döhrbruch und gegenüber der Einmündung An der Hahnenburg nicht getrennt, ebenso das Stück zwischen August-Madsack-Straße und Beginn Haltestelle Bünteweg Für Außenstehende ist nicht erkennbar, nach welchen Kriterien entschieden wurde, wo die taktilen Streifen verlegt werden und wo nicht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Nach welchen Kriterien wurde entschieden, auf welchen Abschnitten der Bemeroder Straße taktile Trennungen erfolgen und auf welchen nicht?
- Wurde gegen die technischen Richtlinien verstoßen?
- Wie wird sichergestellt, dass die uneinheitliche Ausführung nicht zu Unsicherheiten – insbesondere bei sehbehinderten Personen - führt?
Text der Antwort
Hinweis: Auch der seit Jahren zur Anwendung kommende sogenannte „Hannover Standard“ für Radwege erfüllt die Kriterien der taktilen und optischen Erkennbarkeit durch Material- und Farbwechsel und wurde vor vielen Jahren mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Blinden- und Sehbehindertenverband abgestimmt.
Zu 1.):
In Bereichen, in denen Umbauten stattfinden und die Bautätigkeiten durch
Fördermittel kofinanziert werden, ist ein fortgeschriebener Standard anzuwenden, der in den
Anlagen zur Drucksache fotodokumentiert ist. In Abschnitten, in denen keine Umbauten
erforderlich oder möglich sind, verbleibt der Altausbau nach dem o.g. „Hannover Standard“.
Zu 2.):
Die Richtlinien wurden durchgängig eingehalten.
Zu 3.):
Die Definition von Standards erfolgt in enger Abstimmung mit den verschiedenen
Interessentengruppen, unter anderem dem Blinden- und Sehbindertenverband
Niedersachsen e.V. Eine flächendeckende und zeitnahe Umsetzung neuer Standards ist
nicht möglich.