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In ihrer Antwort vom 12.5.2025 (Nr. 15-0883/2025 F1) teilte die Verwaltung mit, dass die taktile Trennung zwischen Rad- und Gehweg zur barrierefreien Ausstattung der Anlagen und insbesondere zur Konfliktminimierung zwischen Fußgänger*innen und dem Radverkehr erforderlich ist und in den technischen Richtlinien zwischenzeitlich gefordert wird.
Bei einer Begehung der Bemeroder Straße fällt jedoch auf, dass – stadteinwärts auf der linken Seite – entsprechende Trennungen nicht durchgängig erfolgten. So ist beispielsweise das Stück zwischen Döhrbruch und gegenüber der Einmündung An der Hahnenburg nicht getrennt, ebenso das Stück zwischen August-Madsack-Straße und Beginn Haltestelle Bünteweg Für Außenstehende ist nicht erkennbar, nach welchen Kriterien entschieden wurde, wo die taktilen Streifen verlegt werden und wo nicht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Nach welchen Kriterien wurde entschieden, auf welchen Abschnitten der Bemeroder Straße taktile Trennungen erfolgen und auf welchen nicht?
- Wurde gegen die technischen Richtlinien verstoßen?
- Wie wird sichergestellt, dass die uneinheitliche Ausführung nicht zu Unsicherheiten – insbesondere bei sehbehinderten Personen - führt?