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Die Veloroute 6 ist ein wichtiger Bestandteil des Radverkehrsnetzes. Ihr Ziel ist es, Radfahrenden eine zügige, sichere und attraktive Verbindung zu ermöglichen.
Auf der stadteinwärts linken Seite wird der Radverkehr jedoch an mehreren Stellen – Einmündung der Straßen Zum Waldteich, Seelhorster Allee, Döhrbruch, August-Madsack-Straße, Aspelweg, Zufahrt zu Kleingärten und zum Elternkindergarten Kirchrode eV – durch Lichtzeichenanlagen ausgebremst, die jeweils ausschließlich den Rechtsabbiegeverkehr motorisierter Fahrzeuge regeln.
Dabei sind einzelne Ampelphasen im Verhältnis zum tatsächlichen Abbiegeaufkommen unverhältnismäßig lang. Darunter leidet die Akzeptanz dieser Anlagen; es ist häufig zu beobachten, dass Radfahrende das Rotlicht missachten, um schneller voranzukommen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Wurde bei der Planung der Veloroute die weitere Notwendigkeit der genannten Lichtzeichenanlagen überprüft?
- Wäre unter Berücksichtigung des geltenden Verkehrsrecht (insbesondere § 45 StVO) der Abbau einzelner Anlagen zulässig und welche Voraussetzungen müssten hierfür erfüllt sein?
- Welche alternativen Regelungen (z. B. Vorfahrtzeichen, „Rechts vor Links“, Beschilderung) kämen als Ersatz in Betracht, und wie ist deren Auswirkung auf die Verkehrssicherheit einzuschätzen?