Drucksache Nr. 15-1115/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Hunde in der Seelhorst östlich B6
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am 08.05.2019 - TOP 5.3.6.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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15-1115/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Hunde in der Seelhorst östlich B6
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am 08.05.2019 - TOP 5.3.6.

Spaziergänger*innen und Radfahrer*innen beschweren sich über Hundehalter*innen in der Seelhorst, die ihre Tiere nicht anleinen und im Wald frei laufen lassen. Sie sind der Meinung, dass dies grundsätzlich nicht erlaubt ist, aber ignoriert wird.Wir fragen daher die Verwaltung:

0. Ist es in der Seelhorst östlich der B6 erlaubt, Hunde frei laufen zu lassen und wenn ja, auf welchen Flächen und zu welchen Zeiten?
0. Wie ist die Regelung ausgeschildert?
0. Welche Kontrollen werden vorgenommen, um die Regelung durchzusetzen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
In der Seelhorst ist es erlaubt, Hunde frei laufen zu lassen. Allerdings müssen die Hundebesitzer*innen dafür sorgen, dass die Hunde im sichtbaren Einflussbereich bleiben und nicht streunen oder wildern. Eine Flächenbegrenzung gibt es nicht. Ein Leinenzwang besteht nur während der gesetzlichen Brut- und Setzzeit vom 01.04. – 15.07. jeden Jahres.

Es gibt vereinzelt noch Schilder, die auf die Brut- und Setzzeit hinweisen. Diese Schilder werden von Bürger*innen oft entfernt oder unkenntlich gemacht. Die gesetzliche Regelung der Brut- und Setzzeit sollte jedem Hundehalter bekannt sein. Des Weiteren wird jedes Jahr in der Presse auf den Leinenzwang hingewiesen.

Nach der Auflösung der Parkrangertätigkeiten ist der neue städt. Ordnungsdienst zuständig und kann Bußgelder verhängen. Etwa die Hälfte der Mitarbeitenden wird in der Innenstadt eingesetzt, die andere Hälfte in den Stadtbezirken, wobei sich die Einsätze hier vorrangig an der Beschwerdelage orientieren. Der Stadtteil Seelhorst wurde im letzten Monat einmal routinemäßig bestreift. Beschwerden zu Verstößen gegen den Leinenzwang gab es bisher eher aus anderen Stadtteilen. Wir nehmen die Anfrage zum Anlass, dort häufiger den Leinenzwang zu kontrollieren.

Die Mitarbeiter des Forstreviers Süd sind ebenfalls dazu angehalten, Hundehalter, die ihre Hunde während der Brut- und Setzzeit frei laufen lassen, anzusprechen und auf den Leinenzwang hinzuweisen.