Anfrage Nr. 15-1115/2019:
Hunde in der Seelhorst östlich B6

Inhalt der Drucksache:

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Hunde in der Seelhorst östlich B6

Spaziergänger*innen und Radfahrer*innen beschweren sich über Hundehalter*innen in der Seelhorst, die ihre Tiere nicht anleinen und im Wald frei laufen lassen. Sie sind der Meinung, dass dies grundsätzlich nicht erlaubt ist, aber ignoriert wird.

Wir fragen daher die Verwaltung:

0. Ist es in der Seelhorst östlich der B6 erlaubt, Hunde frei laufen zu lassen und wenn ja, auf welchen Flächen und zu welchen Zeiten?
0. Wie ist die Regelung ausgeschildert?
0. Welche Kontrollen werden vorgenommen, um die Regelung durchzusetzen?