Antrag Nr. 15-1112/2011:
Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 15-0872/2011; Grunderneuerung und Umgestaltung der Wilhelm-Busch-Straße, 1. Bauabschnitt, Überarbeitung der Planung

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 15-0872/2011; Grunderneuerung und Umgestaltung der Wilhelm-Busch-Straße, 1. Bauabschnitt, Überarbeitung der Planung

Antrag

  • Der Fußweg soll in einer Breite von ca. 3,00 m ausgeführt werden.
  • Auf der westlichen Seite der Straße werden Längsparkplätze statt Senkrechtparkplätze eingerichtet.
  • Dreiviertel der geschaffenen Parkplätze werden als Bewohnerparkplätze ausgewiesen.
  • Der bereits bestehende Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) bleibt auch nach der Umbaumaßnahme erhalten.

Begründung

Die von der der Verwaltung vorgesehene Gehwegbreite von 2,50 m ist nicht ausreichend. Im Interesse der Fußgänger und der besonders starken Nutzung durch Kinder ist für den Fußweg ein Querschnitt von ca. 3,00 m vorzusehen. Der breite Fußweg trägt zudem bei, die historische Häuserfront an der Wilhelm-Busch-Straße städtebaulich hervorzuheben. Zur Realisierung des 3,00 m breiten Fußweges ist es notwendig, auf der unbebauten Westseite der Straße statt Senkrechtparken Längsparkplätze einzurichten. Das Längsparken trägt dazu bei, die Verkehrssicherheit für die auf der Fahrbahn in Richtung Georgengarten fahrenden Radfahrer zu erhöhen (die ein- und ausparkenden PKW haben bei Längsparken einen besseren Einblick auf das Verkehrsgeschehen auf der Straße). Parkraum steht in unmittelbarer Nähe auf den Parkplatz vor dem Uni-Hauptgebäude, der Uni-Tiefgarage Schneiderberg, an der Nienburger Straße und in der Jägerstraße zur Verfügung. Außerdem ist die Wilhelm-Busch-Straße sehr gut für Besucher an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen. Für die in der Wilhelm-Busch Straße ansässigen Anwohner werden ¾ der Parkplätze als Bewohnerparkplätze (Kombination von Verkehrszeichen 314 und Zusatzzeichen 1044-30) ausgewiesen. Hierdurch wird dem Wunsch der Bewohner nachgekommen, in unmittelbarer Nähe zu ihrem Wohnsitz einen Parkplatz anzubieten. Nach der vorliegenden Planung soll der bestehende Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) ersatzlos entfallen. An seiner Stelle soll die Fahrbahn verengt und leicht mit roten Klinkern aufgepflastert werden. Eine Straßenverengung ist kein vollwertiger Ersatz für einen Zebrastreifen. Nur bei einem Zebrastreifen haben Fußgänger Vorrang. Bei einer Verengung der Fahrbahn kann der KFZ-Verkehr ungehindert ohne Halt die Straße durchfahren. Im Interesse der Fußgänger und insbesondere der Kinder soll der Zebrastreifen bestehen bleiben, denn über den Zebrastreifen erfolgt die Erschließung des unmittelbarer Nähe befindlichen stark frequentierten Kinderspielplatzes. In der Stadt Hannover ist die Sicherheit von Kindern ein besonderes Anliegen. Die Drucksache 2693/2009 informiert das Konzept der Verwaltung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Kindern in Hannover. Neben Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung, Verkehrserziehung, Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Woche der Verkehrssicherheit vom 13. bis 22. Mai) Woche sollen auch durch Verkehrsregelnde und bauliche Maßnahmen die Sicherheit von Kindern auf ihren täglichen Wegen erhöht werden. Einen bereits bestehenden Zebrastreifen zurückzubauen, ist im Interesse der Verkehrssicherheit für Kinder nicht zielführend.
Die Wilhelm-Busch-Straße wird bereits heute von Fahrradfahrern stark frequentiert. Es bietet sich an nach Fertigstellung des 2. Bauabschnitts die Straße als Fahrradstraße zu deklarieren (Schild Z 244 -quadratisches weißes Schild mit blauem runden Gebotszeichen Fahrrad und dem Schriftzug Fahrradstraße). Radfahrer dürfen hier nebeneinander fahren. Die Einrichtung als Fahrradstraße wird dazu beigetragen, dass das Fahrradfahren attraktiver und sicherer wird (s. auch Leitbild Radverkehr). Die Fahrradstasse wäre ein erster Baustein für ein Fahrradstraßen-Stadtteilnetz in der Nordstadt. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sollte hier die Geschwindigkeit auf 20 km/h festgesetzt werden.