Informationen:
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
Antragsteller(in):
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis) |
|
|
Angesichts der alltäglichen Situation im Stadtbezirk Vahrenwald-List, sind die bisher ergriffenen Maßnahmen jedoch offensichtlich nicht geeignet, das für andere VerkehrsteilnehmerInnen behindernde und gefährdende Parken zu beenden.
Bei geahndeten Verstößen fällt auf, dass bei Mehrfachverstößen häufig nur der Sachverhalt geahndet wird, der mit der geringsten Geldbuße einhergeht. Bezüglich der Abschleppmaßnahmen entsteht der Eindruck, dass diese nur durchgeführt werden, um Grundstückseinfahrten frei zu machen sowie im Zusammenhang mit Events wie Wochenmärkten oder dem Marathon. Das Ermessen zum Abschleppen bei Gefährdung von FußgängerInnen und RadfahrerInnen, zum Beispiel durch Parken im 5-Meter-Bereich oder vor Ampeln, scheint dagegen regelmäßig zugunsten des Geldbeutels der falschparkenden PKW-BesitzerInnen auszufallen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele Parkverstöße wurden in den Jahren 2010 bis 2021 jeweils pro Jahr geahndet? Es wird um Aufschlüsselung nach Art der Parkverstöße und dem gewählten Mittel (Geldbuße, Abschleppen) gebeten. Sollten die Daten nicht in der gewünschten Aufschlüsselung vorliegen, sind die Daten in der Form darzustellen, wie sie der Verwaltung vorliegen. Dabei soll zumindest die zeitliche Entwicklung des Aufkommens an geahndeten Parkverstößen deutlich werden.
2. Gibt es allgemeine Vorgaben oder Dienstanweisungen gegenüber den MitarbeiterInnen des Verkehrsaußendienstes und/oder der Polizei bezüglich der Ahndung von Parkverstößen (z.B. bei Mehrfachverstößen immer den Tatbestand mit der geringsten Sanktion zu ahnden, nur in Extremfällen abzuschleppen, geringfügige Verstöße nicht zu ahnden usw.) und wenn ja, wie lauten diese?
3. Wie viele Fahrzeuge wurden im vergangenen Jahr aufgrund von Gefährdung von FußgängerInnen und/oder RadfahrerInnen abgeschleppt?
2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
368.885 | 322.211 | 300.066 | 279.931 | 276.863 | 286.039 | 254.090 | 217.721 | 178.396 | 195.980 |
2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
2912 | 3251 | 3050 | 3400 | 3483 | 3439 | 3599 | 3947 | 3160 | 2997 |
Wenn z.B. ein Fahrzeug im Bereich einer scharfen Kurve abgestellt ist, dort den fließenden Verkehr behindert, und unsere Außendienstkraft feststellt, dass das Fahrzeug nach mehr als einer Stunde noch immer dort steht, wird sie gerade nicht den Tatbestand mit der geringsten Sanktion (Nr. 112112 Sie parkten im Bereich einer scharfen Kurve. 35,00 €) wählen, sondern denjenigen der dem Verstoß am genauesten entspricht (Nr. 112115 Sie parkten länger als 1 Stunde im Bereich einer scharfen Kurve und behinderten dadurch den fließenden Verkehr. 55,00 €).