Anfrage Nr. 15-1109/2022:
Vorgehen des Verkehrsaußendienstes bei Parkverstößen

Inhalt der Drucksache:

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Vorgehen des Verkehrsaußendienstes bei Parkverstößen

Wie aus der Antwort der Verwaltung auf die Anfrage 15-2637/2021 hervorgeht, wird der „Verkehrsaußendienst der Landeshauptstadt Hannover [wird] im Rahmen seiner personellen Kapazitäten auch weiterhin im Stadtbezirk Vahrenwald–List Anzeigen bei Parkverstößen aufnehmen und Abschleppmaßnahmen einleiten“.

Angesichts der alltäglichen Situation im Stadtbezirk Vahrenwald-List, sind die bisher ergriffenen Maßnahmen jedoch offensichtlich nicht geeignet, das für andere VerkehrsteilnehmerInnen behindernde und gefährdende Parken zu beenden.

Bei geahndeten Verstößen fällt auf, dass bei Mehrfachverstößen häufig nur der Sachverhalt geahndet wird, der mit der geringsten Geldbuße einhergeht. Bezüglich der Abschleppmaßnahmen entsteht der Eindruck, dass diese nur durchgeführt werden, um Grundstückseinfahrten frei zu machen sowie im Zusammenhang mit Events wie Wochenmärkten oder dem Marathon. Das Ermessen zum Abschleppen bei Gefährdung von FußgängerInnen und RadfahrerInnen, zum Beispiel durch Parken im 5-Meter-Bereich oder vor Ampeln, scheint dagegen regelmäßig zugunsten des Geldbeutels der falschparkenden PKW-BesitzerInnen auszufallen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele Parkverstöße wurden in den Jahren 2010 bis 2021 jeweils pro Jahr geahndet? Es wird um Aufschlüsselung nach Art der Parkverstöße und dem gewählten Mittel (Geldbuße, Abschleppen) gebeten. Sollten die Daten nicht in der gewünschten Aufschlüsselung vorliegen, sind die Daten in der Form darzustellen, wie sie der Verwaltung vorliegen. Dabei soll zumindest die zeitliche Entwicklung des Aufkommens an geahndeten Parkverstößen deutlich werden.

2. Gibt es allgemeine Vorgaben oder Dienstanweisungen gegenüber den MitarbeiterInnen des Verkehrsaußendienstes und/oder der Polizei bezüglich der Ahndung von Parkverstößen (z.B. bei Mehrfachverstößen immer den Tatbestand mit der geringsten Sanktion zu ahnden, nur in Extremfällen abzuschleppen, geringfügige Verstöße nicht zu ahnden usw.) und wenn ja, wie lauten diese?

3. Wie viele Fahrzeuge wurden im vergangenen Jahr aufgrund von Gefährdung von FußgängerInnen und/oder RadfahrerInnen abgeschleppt?