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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Entscheidung
Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Umfeld der Kindertageseinrichtung Podbielskistraße 18
Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 09.05.2022
TOP 8.4.6.
Beschluss
Im Umfeld der Kindertageseinrichtung an der Podbielskistraße 18 wird gemäß der Straßenverkehrsordnung (300 m zu beiden Seiten) eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eingerichtet.
Entscheidung
Die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der Podbielskistraße im Bereich der Kindertageseinrichtung an der Podbielskistraße 18 wurde bereits in 2017 eingerichtet.
Die entsprechende Beschilderung ist vor Ort zwischen Lister Platz und der Burckhardtstraße bzw. Rühmkorffstraße in beiden Fahrtrichtungen auf einer Länge von jeweils 240 m vorhanden.
Gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung ist die streckenbezogene Anordnung auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtungen (Kinderladen Hausnummer 4 und Kindergarten Hausnummer 18) und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen.
Somit wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung im rechtlich zulässigen Rahmen eingerichtet. Darüberhinausgehende Maßnahmen sind nach der Straßenverkehrsordnung aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich und wären auch rechtlich nicht zulässig.