Drucksache Nr. 15-1108/2019 N1 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Taubenplage eindämmen
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 09.05.2019
TOP 10.3.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1108/2019 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Taubenplage eindämmen
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 09.05.2019
TOP 10.3.1.1.

Beschluss

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert,

1. ein das Taubenfütterungsverbot auszusprechen in der Öffentlichkeit bekannter zu machen,
2. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Nisten von Tauben unter Brücken, Unterführungen, etc. zu verhindern gemeinsam mit den Eigentümern von Brücken und Unterführungen nach Lösungen zu suchen und verstärkt den Ausbau von Taubenschlägen, um damit wirkungsvoll die Taubenanzahl zu verringern und
3. besonders verschmutzte Bereiche umgehend reinigen zu lassen.

Entscheidung


Zu 1.):
Der städtische Ordnungsdienst hat das Heideviertel und den Bahnhof Karl-Wiechert-Allee im Hinblick auf das unerlaubte Füttern von Tauben mehrfach zu verschiedenen Tageszeiten bestreift. Es wurden zwar hin und wieder Reste von ausgestreutem Futter gefunden, es konnte jedoch niemand festgestellt werden, der das Futter ausgestreut hatte.
Nach den Erfahrungen der Verwaltung ist das Fütterungsverbot für Tauben auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen den Personen, die trotzdem Tauben füttern, durchaus bekannt. Eine Kontrolltätigkeit des Ordnungsdienstes ist nur dann effektiv, wenn Einwohner/-innen möglichst genau angeben, wann und wo regelmäßig gefüttert wird. Hinweise nimmt der Ordnungsdienst gerne per E-Mail unter Ordnungsdienst@Hannover-Stadt.de oder telefonisch unter der Nummer 16 85 55 55 entgegen.
An den Stellen, an denen mit Schildern auf das Fütterungsverbot hingewiesen wird, wird nach Erkenntnissen der Verwaltung nicht weniger gefüttert, als anderswo. Eine Ausweitung




der Beschilderung hält die Stadtverwaltung daher für kein geeignetes Mittel, dem Problem zu begegnen.

Zu 2.:
Im Rahmen des Prüfauftrags aus der Drucksache 2067/2018 „Hannover sauber“ für ein Pilotprojekt zusätzlicher öffentlicher Taubenschlag hat die Verwaltung an den der Verwaltung bekannten Stellen mit einer erhöhten Stadttaubenpopulation verschiedene Lösungsmöglichkeiten geprüft.
Seit April 2019 kooperieren die betroffenen städtischen Stellen und die verschiedenen im Bereich Tauben aktiven Tierschutzorganisationen intensiv unter der Federführung des Fachbereichs Öffentliche Ordnung, um gemeinsam für diese Orte individuelle Konzepte zu entwickeln, die unter anderem auch Taubenhäuser dort berücksichtigen, wo sie voraussichtlich effektiv sein können.
In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung u. a. auch an der Noltemeyerbrücke die Einrichtung eines Taubenhauses in Abstimmung mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt geprüft. Die Verwaltung geht davon aus, dass noch in diesem Sommer erste Maßnahmen umgesetzt und die ersten Taubenschläge einrichtet werden können.
Da sich Räume auf Dachböden besonders gut als Taubenschlag eignen, wurde im Rahmen der Presseberichterstattung zu diesem Thema im April 2019 in verschiedenen hannoverschen Zeitungen die Bevölkerung dazu aufgerufen, der Stadtverwaltung solche Räume mitzuteilen. Leider haben bisher keine Angebote den Fachbereich Öffentliche Ordnung erreicht.
Die Stadtverwaltung und die Tierschutzorganisationen sind sich hinsichtlich der zwingend erforderlichen Begleitmaßnahmen bei der Einrichtung von Taubenschlägen einig:
· Verschluss / tierschutzgerechte Vergrämung der bisherigen Brutstätten ist nach der erfolgten Umsiedlung zwingend erforderlich.
· Konsequente Durchsetzung des Fütterungsverbotes in der Nähe der Taubenhäuser.
Nach der Einrichtung der Taubenschläge wird der städtische Ordnungsdienst die nähere Umgebung regelmäßig bestreifen, um das Fütterungsverbot wildlebender Tauben auf öffentlichen Straßen und in Anlagen gemäß § 8 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (hannoversche SOG-VO) durchzusetzen.

zu 3.:
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) reinigt alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze der Landeshauptstadt Hannover innerhalb der geschlossenen Ortslage. Außer im Cityring ist die Reinigung der öffentlichen Gehwege auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Wenn eine Übertragung nicht möglich ist, führt aha die Reinigung durch. Öffentliche Gehwege müssen mindestens einmal in der Woche gereinigt werden. Im Bedarfsfall kann die Reinigungshäufigkeit erhöht werden. Gefahrenquellen sind unverzüglich zu beseitigen.
Die Reinigungsfläche der Unterführung des im Beschluss angesprochenen Bahnhofs Karl-Wiechert-Allee wird zum 1.9.2019 erweitert, um den Taubenkot umfassend zu entfernen. Eine tägliche Kontrolle kann nicht gewährleistet werden, aber bei verstärkter Verunreinigung können die EinwohnerInnen zusätzliche Verschmutzungen z.B. per MüllmeldeApp zur Beseitigung melden.