Antrag Nr. 15-1107/2023:
Sicherung des denkmalgeschützten Bereiches des Von-Alten-Gartens vor Kraftfahrzeugen

Inhalt der Drucksache:

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Sicherung des denkmalgeschützten Bereiches des Von-Alten-Gartens vor Kraftfahrzeugen

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten,

1. den denkmalgeschützten Bereich des Von-Alten-Gartens im Bereich der Von-Alten- Allee beidseitig derselben gegen fortgesetztes, weiteres Befahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen zu schützen, wie in der Antwort zur Drucksache Nr. 15-0096/2022 F1 dargestellt durch Sicherung der Flächen in Form von Einbauten von Pollern. Hierbei ist auch der Bereich zwischen Bordstein und den Bäumen abzupollern.

2. den Gehweg Von-Alten-Allee / Posthornstraße - gebogenes Teilstück vor dem Jugendzentrum Posthornstraße - gegen Befahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen mit Pollern zu sichern.

Die Verwendung von abschließbaren Pollern, wie z.B. am Küchengartenplatz, ist zu prüfen, um jeglichen Missbrauch durch Unbefugte auszuschließen (siehe hierzu Drucksache Nr. 15-2641/2018 N1).

Begründung


Der denkmalgeschützte Bereich des Von-Alten-Gartens soll der Erholung dienen und wird regelmäßig mit Kraftfahrzeugen befahren, die dort abgestellt werden. Dadurch wird der Boden verdichtet und beschädigt, was Folgekosten verursacht. Die Abpollerung des Gehwegbereiches vor dem Jugendzentrum Posthornstraße wird als notwendig erachtet, da durch das regelmäßige Abstellen von Kraftfahrzeugen in diesem Bereich eine Engstelle entsteht, die insbesondere ein Passieren für Mobilitätseingeschränkte deutlich erschwert, Begegnungsverkehr gar unmöglich macht. Die Arbeit des Verkehrsaußendienstes der Landeshauptstadt Hannover wird dankbar registriert, schafft dort aber leider nur sehr bedingt Abhilfe, u.a. auch, da die Verstöße außerhalb von den Tätigkeitszeiten stattfinden.