Antrag Nr. 15-1106/2018:
Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung

Inhalt der Drucksache:

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Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Rat der Stadt Hannover wird gebeten, die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 19.03.1992, geändert durch Satzung vom 21.03.2002, zum 01.01.2019 aufzuheben, ohne die daraus entstehenden Einnahmeausfälle zu Lasten der Mieterinnen und Mieter zu kompensieren.

Begründung

Der Ausbau sowie die Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk Südstadt-Bult, die der Gemeinschaft dienen, sind Aufgaben der Allgemeinheit, weil alle Bürger von einem gut ausgebauten Straßennetz profitieren. Die Straßenausbaubeitragssatzung sorgt seit Jahren für einen immensen Vewaltungsaufwand, führt zu geringen Einnahmen (lediglich 1,14 Millionen Euro) und belastet im Gegenzug einzelne Bürger unverhältnismäßig hoch. Die Eigentümerinnen und Eigentümer werden durch das Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand - für jahrzehntelange Versäumnisse der Stadt in einem sehr hohen Umfang an den Kosten beteiligt. Im Einzelfall müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer bis zu 75% der Kosten tragen, was bei vielen nur mit Kreditaufnahme zu zahlen ist. Problematisch ist dies insbesondere bei Rentnerinnen und Rentnern, die nicht mehr kreditwürdig sind und sich ihre Immobilie zur Altersversorgung gekauft haben.
Die immer wieder vorgeschobene Behauptung, die Landeshauptstadt sei zum Erlass der Straßenausbaubeitragssatzung verpflichtet gewesen, ist rechtlich nicht haltbar und steht schon gar nicht in Einklang mit dem Kommunalrecht. Vielmehr hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einem Urteil (OVG Lüneburg, 9. Senat, Beschluss vom 06.06.2001, 9 LA 907/01) deutlich gemacht, dass eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nicht besteht. Vielmehr steht es den Kommunen frei die Straßensanierung auch mit Steuergeldern zu finanzieren und nicht mittels einer Straßenausbaubeitragssatzung.