Drucksache Nr. 15-1101/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Durchführung und Auswertung von Geschwindigkeitsmessungen in der Grahnstraße und Rotermundstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 09.05.2022
TOP 10.1.3.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-1101/2022 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Durchführung und Auswertung von Geschwindigkeitsmessungen in der Grahnstraße und Rotermundstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 09.05.2022
TOP 10.1.3.

Am 11.11.2019 erging zu der DS 15-2766/2019 S1 eine Endscheidung zur Verkehrsmessung und Geschwindigkeitsmessung der beiden genannten Straßen. Danach sollten die Ergebnisse der Messungen mitgeteilt werden.

Wir fragen nun die Verwaltung:

1. Haben die Verkehrsmessungen in den beiden o.g. Straßen gemäß der Ursprungsdrucksache stattgefunden und wenn "nein" , was hat dazu geführt, dass nach 2,5 Jahren immer noch keine Ergebnisse vorliegen und wann werden die Messungen dann durchgeführt?

2. Falls "ja", welche Ergebnisse ergaben die Verkehrs- und Geschwindigkeitsmessungen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Die Drucksache 15-2755/2019 zur Durchführung von Verkehrsmessungen in der Rotermundstraße und Grahnstraße wurde bereits im Jahr 2020 von der Verwaltung mit Vorlage der Erhebungsergebnisse und entsprechenden Schlussfolgerungen wie folgt beantwortet.

„Die beantragte Verkehrserhebung in der Rotermundstraße und der Grahnstraße wurde am 08. Oktober 2020 in der Zeit von 6:00 bis 19:00 Uhr bei trockener Witterung durchgeführt. In beiden Straßen wurde sowohl der Kfz-Verkehr als auch der Radverkehr in beiden Richtungen erhoben und die gefahrenen Geschwindigkeiten gemessen.

Für die Kfz-Verkehre wurden in der Grahnstraße in der Spitzenstunde ca. 100 Fahrzeuge in beide Richtungen gezählt. In der Rotermundstraße konnten in der Spitzenstunde ca. 110 Fahrzeuge erfasst werden. Aus diesen Verkehrsbelastungen lässt sich nach den Richtlinien keine bauliche Notwendigkeit einer Verkehrsberuhigung oder Querungsangebote ableiten.

Bei den gemessenen Geschwindigkeiten wurde für die Grahnstraße ein V-85, d.h. 85 % der Fahrzeuge unterschreiten diese Geschwindigkeit von 29 bis 32 Km/h und für die Rotermundstraße ein V-85 von 26 bis 32 Km/h festgestellt. Somit wird die vorgegebene Geschwindigkeit in beiden Straßen weitestgehend eingehalten. Auch bei diesen Geschwindigkeiten lässt sich daraus kein Erfordernis zur Verkehrsberuhigung ableiten.“