Drucksache Nr. 15-1096/2020 N1 S1:
Konzept für die Verbesserung der Aufenthaltsqualität von Mühlenberg Zentrum

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Stellungnahme
15-1096/2020 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Konzept für die Verbesserung der Aufenthaltsqualität von Mühlenberg Zentrum

Beschluss

Die Verwaltung legt der Sanierungskommission Mühlenberg noch in diesem Jahr ein Konzept für die Verbesserung der Aufenthaltsqualität von Mühlenberg Zentrum vor.

Entscheidung


Dem Antrag wird dahingehend gefolgt, dass die Verwaltung ein Konzept für die Verbesserung der Aufenthaltsqualität erarbeiten wird, welches Ende des Jahres 2020 vorgelegt wird. Grundlage des zu erarbeitenden Konzeptes ist das im Jahr 2018 vom Rat beschlossene Freiraumentwicklungskonzept (FREK), welches unter breiter Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitete Ziele und Handlungsansätze definiert.

Bei dem FREK handelt es sich um ein informelles Planwerk im Sinne einer Gesamtschau, dass den Rahmen für die Umsetzungen der Projekte im Sanierungsgebiet Mühlenberg liefert. Es legt keine verbindliche zeitliche Reihenfolge der Projektumsetzungen fest, sondern dokumentiert eine Gesamtabwägung. Erst die Zusammenführung aller Aspekte, wie die Beteiligungsergebnisse aus unterschiedlichen Veranstaltungen, die internen Planungskapazitäten, die Komplexität des Projektes und die Gleichbehandlung aller Nutzer*innengruppen legen dann eine zeitliche Reihenfolge der Projekte nahe.

Im FREK wurde die Fußgängerzone Mühlenbergzentrum wie auch ein Qualifizierungsverfahren für den Mühlenberger Markt dabei als mittelfristige Maßnahme (Kategorie II) kategorisiert.
Die Planung und der Bau des Mühlenberger Marktes wurde als langfristige Maßnahme (Kategorie III) eingestuft. Die Maßnahme Stauffenbergplatz/ Umsteigeanlage wurde als sogenanntes Sonderprojekt aufgenommen, da hier durch die Nutzung als Bushaltestellen und P+R Parkplatz sehr komplexe Rahmenbedingungen zu beachten sind und damit Beteiligungen auch mit anderen Fachämtern erforderlich werden.

Im Zuge des bisherigen Sanierungsprozesses sind Projekte mit höherer bzw. gleichwertiger Priorisierung als das in diesem Antrag angesprochene Projekt zur Umsetzung gekommen bzw. sie befinden sich gerade in der Umsetzung. So sind die aktuell in der Planung befindlichen bzw. bereits realisierten Projekte öffentliche Freiflächen Canarisweg (incl. bereits fertiggestelltem Spielplatz) und Bornumer Straße unter kurzfristigen Maßnahmen (Kategorie I) und mittelfristige Maßnahmen im FREK verzeichnet bzw. wurden durch von anderen Fachbereichen bereits geplante Maßnahmen oder Förderung durch andere Programme oder Fördertöpfe (z.B. GiB) als schnell umsetzbare Projekte identifiziert.

Die Grundlagenermittlung für das Zentrum (einschließlich Marktplatz und Stauffenbergplatz/ Umsteigeanlage) wurde im Dezember 2019 begonnen und in der Sitzung der Sanierungskommission am 26.08.2020 vorgestellt. In der vorgenannten Sitzung wurde vereinbart, dass in der nächsten Sitzung der Sanierungskommission am 30.09.2020 erneut die Handlungsbereiche aufgezeigt sowie die konkreten Planungsabsichten vereinbart werden.

Aus dem von der Verwaltung ausgearbeiteten Konzept werden dann die nachgelagerten Entwurfs- und Ausführungsplanungen abgeleitet und das öffentliche Beteiligungsverfahren durchgeführt.

Bei dem Projekt Mühlenberg Markt/ Mühlenbergzentrum handelt sich um eine sehr komplexe Aufgabe, bei der ein ganzes Bündel an bautechnischen sowie planungs- und bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen in diesem dicht bebauten Bereich beachtet werden müssen und umfangreiche interdisziplinäre Abstimmungen unabdingbar machen. Ferner sind die Belange der Anlieger*innen, der Gewerbetreibenden und Betroffenen sozialen Institutionen zu berücksichtigen. Dies wird bereits durch die Gewerbesozialplanung bearbeitet.