Drucksache Nr. 15-1095/2024 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion:
Schüler konvertieren aus Angst zum Islam
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 06.06.2024
TOP 8.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
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15-1095/2024 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion:
Schüler konvertieren aus Angst zum Islam
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 06.06.2024
TOP 8.3.2.

Einer Umfrage des Kriminologischen Forschungsinstituts zufolge, sagen knapp 68% der muslimischen Schüler: „Die Regeln des Korans sind für mich wichtiger, als die Gesetze in Deutschland“. Die BILD-Zeitung berichtet in einem Artikel vom 24.04.24 darüber, dass sich immer mehr Eltern an Beratungsstellen wenden, da ihre Kinder aus Angst vor Ausgrenzung zum Islam konvertieren möchten. Dies betrifft vor allem Schulen mit einem hohen Anteil muslimischer Schüler.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Erhält die Verwaltung Informationen von Schulen, Beratungsstellen oder von anderen Organisationen, ob es an Schulen ähnliche Fälle gibt, bei denen Schüler aus Angst zum Islam konvertieren möchten? Wenn ja, wie viele Fälle aus unserem Stadtbezirk sind der Verwaltung bekannt?

2. Wie gehen Schulen mit einem hohen Anteil muslimischer Schüler damit um, dass ein Großteil von ihnen den Koran anscheinend über das deutsche Gesetz stellt und wie werden christliche und jüdische Schüler vor Mobbing und Ausgrenzung geschützt?

3. Plant die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den betroffenen Schulen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen um dieses Gefahrenpotential rechtzeitig zu erkennen und diesem auch entschieden entgegen zu wirken?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) erhält als Schulträgerin keine der angefragten Informationen, entsprechend liegen keine Zahlen dazu vor.

Zu 2.:Informationen über den innerschulischen Umgang mit der beschriebenen Situation liegen der Schulträgerin nicht vor. Ob dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) entsprechende Informationen vorliegen, ist der LHH nicht bekannt.

Zu 3.: Die LHH plant keine Maßnahmen in dem beschriebenen Zusammenhang.