Anfrage Nr. 15-1093/2019:
Maulwurfvergrämung auf der Bezirkssportanlage Roderbruch

Inhalt der Drucksache:

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Maulwurfvergrämung auf der Bezirkssportanlage Roderbruch

Dem Dringlichkeitsantrag „Bezirkssportanlage Roderbruch“ wurde in der Sitzung des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld vom 23.08.2018 unter TOP 9.2.3 stattgegeben. In der Entscheidung der Verwaltung (15-1960/2018 S1) vom 15.11.2018 wird dem Antrag gefolgt. Eine erste Rasenmahd hat stattgefunden.


Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wann wird für den B-/C-Platz die ständige Maulwurfvergrämung installiert?
2. Was versteht die Verwaltung unter einer „ständigen Maulwurfvergrämung“?
3. Wann beginnt die Einebnung und Walzung der Plätze und welche weiteren Maßnahmen sind stadtintern geklärt worden?