Antrag Nr. 15-1092/2022:
Geplante Städtebauförderung am Davenstedter Markt/Geveker Kamp und in Körtingsdorf

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Geplante Städtebauförderung am Davenstedter Markt/Geveker Kamp und in Körtingsdorf

Antrag

Die LHH wird aufgefordert, eine soziale Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB Abs. 1 für die geplante städtebauliche Förderung am Davenstedter Markt/Geveker Kamp und Körtingsdorf zusammen mit der notwendigen Sanierungssatzung aufzustellen.

In der Erhaltungssatzung wird eine sozial verträgliche Mietobergrenze für Vermietungsobjekte nach Abschluss der Sanierung in beiden Sanierungsgebieten festgelegt, die mindestens 10 Jahre gilt. Ebenso garantiert die Satzung bei Veräußerung von sanierten Mietwohnungen den Mieter*innen einen Bestandsschutz für laufende Mietverträge in diesen Gebieten. Eine Veräußerung von Wohnungseigentum bedarf der Genehmigung der Stadt Hannover.

Die LHH bietet den Einwohner*innen in den Sanierungsgebieten eine kostenlose Mieterschutzberatung während der Umsetzung der Sanierung an.

Anfallende Kosten stellt die LHH in den kommenden Haushalt ein.

Begründung


Im Frühjahr 2021 stellte die LHH dem Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt das vorgesehene Zeitfenster für die geplanten Sanierungsmaßnahmen im Stadtbezirk vor. Der Davenstedter Markt/Geveker Kamp und Körtingsdorf sollen als Sanierungsgebiet ausgewiesen werden. Eine notwendige Anmeldung beim Land war, laut Zeitplan, für Ende 2021 vorgesehen.

Eine Erhaltungssatzung, auch Milieuschutzsatzung, sichert den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in den betroffenen Gebieten, weil soziale und strukturelle Veränderungen damit verhindert werden können.

Bauliche Veränderungen (Modernisierungen) und Maßnahmen zur Verschönerung des Wohnumfeldes gehen oft mit einem Verdrängungsprozess einher. Das Wohnviertel wird attraktiver und Anbieter*innen von Mietwohnungen sehen darin meist einen Anreiz, den Mietpreis zu erhöhen. Die Erhaltungssatzung sichert den Bewohner*innen in Sanierungsgebieten nach Fertigstellung der Maßnahmen, nicht aus ihrem Umfeld verdrängt zu werden. Wir alle kennen das Problem der Gentrifizierung. Berlin hat in Sanierungsgebieten mit sozialen Erhaltungssatzungen dafür gesorgt, dass städtebauliche Maßnahmen nicht zur Lasten der Bevölkerung gehen.