Anfrage Nr. 15-1091/2005:
B 65 - Geschwindigkeitsbeschränkung/Lärmemission

Inhalt der Drucksache:

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B 65 - Geschwindigkeitsbeschränkung/Lärmemission

Anfrage

Auf einen vom Bezirksrat im Januar 2005 beschlossenen Antrag, den Bereich der B 65 von Anderten bis Döhren mit einer erlaubten Fahrgeschwindigkeit von Tempo 100 auf 80 zu reduzieren, erhielten wir im Mai die Antwort der Verwaltung, dass dafür die Lärmemission der B 65 nicht ausreichend sei. Die errechnete Reduktion von durch-schnittlich Tempo 100 auf durchschnittlich 80 soll daraufhin nur maximal 0,7 db(A) ausmachen. Die Interessenabwägung könne daher nur zugunsten der Funktion der Straße und gegen die umliegende Wohnbevölkerung ausfallen.
Nicht nur Beobachtungen von Nutzern der Bundesstrasse, sondern auch Verkehrs-messungen, die dem Bezirksrat vorgelegt wurden, belegen dass die unterstellte durchschnittliche Geschwindigkeit von Tempo 100 zum Teil erheblich überschritten wird.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

1. Wie begründet die Verwaltung den Widerspruch ihrer Aussagen vom Beginn die-ses Jahres, dass erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen – insbe-sondere von Kleintransportern – festgestellt wurden, mit der nun vorliegenden Berechnung auf “Durchschnittsbasis”, die nach eigenen Aussagen nicht zutrifft?

2. Welche Begründungen liegen der Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 80 der B 65 im Bereich Seelhorster Kreuz bis zum Messeschnellweg zugrunde, zumal diese vom Seelhorster Kreuz bis zur Abfahrt Döhren durch unbewohn-tes Grünland geht?

3. Beabsichtigt die Verwaltung wegen fehlender Begründung die Geschwindigkeits-begrenzung für den unter 2) genannten Bereich der B 65 aufzuheben?