Anfrage Nr. 15-1089/2019:
Obdachlose und Wohnungslose im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

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Obdachlose und Wohnungslose im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Niemand scheint genau zu wissen, wie viele Obdachlose und Wohnungslose es in Hannover gibt. (Die Neue Presse geht von nur 800 aus, das Diakonische Werk wiederum von mehr als 3000.) In der aktuellen Ausgabe von „Statistische Profile der Stadtteile und Stadtbezirke“ (v. November 2018) werden für den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld (S. 43 - 52) zwar sehr fein ziseliert Angaben über Haushaltsgrößen und -typen aufgeführt, aber über Obdachlose und Wohnungslose steht dort nichts.

In einer Informationsdrucksache (0310/2018) für den Sozialausschuss der LHH zum Thema „Situation von Wohnungslosen/Obdachlosen aus sozialpolitischer Sicht“ steht u.a.: „Es gibt keine feste Definition, wer als wohnungsloser und wer als obdachloser Mensch zählt, auch liegen keine statistischen Erhebungen über die Zahl der betroffenen Menschen in Hannover vor.“ In diesem 9-seitigen Dokument, das ich hier im Einzelnen nicht näher kommentieren will, stehen etliche interessante und teilweise sicher auch kluge Beobachtungen über die Problemlage, aber der Katalog der städtischerseits angebotenen Hilfen erschöpft sich im eher hilflosen Verweis auf das Sozialhilferecht und auch auf die drei Straßensozial-arbeiter*innen, die die Stadt beschäftigt. Alle anderen genannten Hilfsangebote stammen aus privater Hand.

Ich frage daher die Verwaltung:
1. Beabsichtigt die Stadtverwaltung, in absehbarer Zeit mehr Informationen über die Zahl und die Lebenssituation von Obdachlosen und Wohnungslosen in Buchholz-Kleefeld zu akquirieren?

2. Stimmt mir die Stadtverwaltung darin zu, dass die vorhandenen Hilfsangebote der Stadt Hannover für den v.g. Personenkreis ganz überwiegend palliativen Charakter haben und daher ungeeignet sind, das Problem grundlegend zu lösen?

3. Betrachtet die Stadtverwaltung (besonders vor dem Hintergrund völkerrechtlicher Bestimmungen - Grundlage hierfür im internationalen Recht sind Art. 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR), Art. 16 der Europäischen Sozialcharta vom 16. Dezember 1966 sowie Art. 31 der revidierten Europäischen Sozialcharta.) die Versorgung aller Menschen dieser Stadt mit angemessenem Wohnraum als vorwiegend staatliche Aufgabe - oder sieht sie hier eher das Primat bei privaten karitativen Akteuren?