Drucksache Nr. 15-1079/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verpflegung der Wohnungslosen in der Unterkunft Nenndorfer Chaussee 9
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 04.06.2020
TOP 6.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1079/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verpflegung der Wohnungslosen in der Unterkunft Nenndorfer Chaussee 9
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 04.06.2020
TOP 6.1.3.

Die Landeshauptstadt Hannover plant eine Notschlafstelle für bis zu 250 Wohnungslose in der Immobilie Nenndorfer Chaussee 9. Da diese Personen auch versorgt werden müssen ergeben sich folgende Fragen:

Wir fragen die Verwaltung:

1. Plant die Landeshauptstadt Hannover, dass in der Immobilie Nenndorfer Chaussee 9 eine Küche implementiert wird oder wird es einen Caterer geben, welcher die Speisen dann in die Nenndorfer Chaussee 9 liefert?

2. Werden Mahlzeiten nach Personenanzahl bestellt bzw. vor Ort zubereitet oder gibt es eine definierte Anzahl von Mahlzeiten, welche bestellt bzw. vor Ort zubereitet werden?

3. Was passiert mit evtl. zu viel bestellten Mahlzeiten?

Antwort der Verwaltung

Frage 1:

Eine Notschlafstelle stellt ein Angebot zur Übernachtung dar. Eine Verpflegung mit Speisen erfolgt daher nicht. Die Nutzer*innen der Notschlafstelle erhalten jedoch die Möglichkeiten sich einfache Speisen (z.B. mit Wasserkochern, Mikrowellen) zuzubereiten und diese in geeigneten Räumlichkeiten zu verzehren.



Frage 2:
Es werden seitens der Landeshauptstadt Hannover oder eines beauftragten Betreibers keine Mahlzeiten bestellt oder vor Ort vorbereitet.

Frage 3:
Es werden keine Mahlzeiten bestellt.