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Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1563, 7. Änderung, südlich Chicago Lane
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Antrag,
- den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1563, 7. Änderung
- Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes -
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
- die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der
Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht zu erkennen.
Kostentabelle
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen keine Kosten für die Stadt. Die Union Boden konnte einen Grundstücksverkauf realisieren.
Begründung des Antrages
Zur EXPO 2000 wurde das Pavillongelände Ost erschlossen und durch Länderpavillons genutzt. 2003 wurde mit dem Bebauungsplan 1563, 2. Änderung für die Nachnutzung geregelt, dass sich ein hochwertiger Gewerbestandort entwickeln soll. In Teilen wurde dieses Planungsziel erreicht. Zugleich wurde aber an der EXPO-Plaza erfolgreich die Fakultät „Medien, Information und Design“ der FHH mit mehreren tausend Studenten etabliert. Damit ist das Interesse geweckt worden, in der Nähe der Hochschule Wohnmöglichkeiten für Studierende zu errichten. Für die Flächen südlich der Chicago Lane, auf denen sich zur EXPO 2000 der Pavillon der Vereinigten Emirate befand, liegt der Entwurf für zwei Wohnheime vor (s. Anlage 4). Um den Bau der Wohnheime zu ermöglichen, soll das im Bebauungsplan Nr. 1563, 2. Änderung für diesen Bereich festgesetzte Gewerbegebiet mit der 7. Änderung des Bebauungsplane Nr. 1563 als allgemeines Wohngebiet (WA) neu festgesetzt werden (s. Anlagen 2 und 3).
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Die Voraussetzungen dafür liegen vor. Außerdem soll von der Möglichkeit der Baugenehmigung während der Planaufstellung nach § 33 Abs. 3 BauGB Gebrauch gemacht werden (s Anlage 2, Abschnitt Verfahren nach § 13a BauGB, vorzeitige Planreife nach § 33 Abs. 3 BauGB).
Die Drucksache zum Aufstellungsbeschluss ist im Beschlussverfahren.
61.12
Hannover / Apr 27, 2016