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Der Bezirksrat möge beschließen:
Der o.a. Drucksache wird mit der Maßgabe folgender Änderung zugestimmt:
1. Die Bäckerstraße wird dahingehend überprüft, ob sie nicht als Anliegerstraße, sondern als Innerortsstraße eingestuft werden muss;
2. In der Hartwigstraße wird die Grunderneuerung durchgeführt, soweit die vorhandenen Bäume nicht in ihrem Bestand gefährdet werden; das versetzte Parken bleibt zur Verringerung der Durchfahrtsgeschwindigkeit erhalten und ggf. durch weitere geeignete verkehrsberuhigende Maßnahmen ergänzt.