Drucksache Nr. 15-1075/2020 S1:
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0410/2020 (Neubau Grundschule im Stadtbezirk)
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 03.06.2020
TOP 9.1.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1075/2020 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0410/2020 (Neubau Grundschule im Stadtbezirk)
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 03.06.2020
TOP 9.1.2.1.

Beschluss

Die Verwaltung wird aufgefordert, Planungen für den Neubau einer Grundschule im
Stadtbezirk Misburg-Anderten aufzunehmen und dem Bezirksrat aus
Verwaltungssicht geeignete Standorte vorzuschlagen. Die Verwaltung wird zur Einbindung dieses Vorhabens in die Gesamtkonzeption für den Stadtbezirk (nach Schulentwicklungsplan) aufgefordert.

Entscheidung

Wie bereits im Kommunalen Schulentwicklungsplan 2020 (siehe dazu Informationsdrucksache Nr. 0972/2020) mit dem Fazit zu der Grundschulsituation im Stadtbezirk erwähnt, plant die Verwaltung, durch eine Neuordnung der Schulbezirke zu einer Entlastung der vorhandenen Grundschulen beizutragen.

Durch die Errichtung der Grundschule Buchholz-Kleefeld II am Standort Paracelsusweg und dem damit verbundenen neuen Zuschnitt der umliegenden Schuleinzugsgebiete ist auch eine Entlastung der Grundschule Mühlenweg und der Grundschule Pestalozzi-Grundschule zu erwarten.

Weiterhin führt der geplante Erhalt des Schulstandortes Nackenberger Straße zu einer weiteren positiven Auswirkung auf die Grundschule Mühlenweg. Näheres dazu wird in der Informationsdrucksache Nr. 1273/2020 unter dem Titel „Informationen zur geplanten Neugründung einer zusätzlichen Grundschule am Standort Nackenberger Straße und damit verbundene Auswirkungen“ erläutert.

Mit diesen schulplanerischen Maßnahmen werden die Grundschulen Mühlenweg und Pestalozzi-Grundschule in ihre definierte Zügigkeit zurückgeführt. Die Grundschule Kurt-Schumacher-Schule wird mittelfristig ihre Zügigkeit nicht überschreiten. Gleiches gilt für die Konfessionsschule Kardinal-Galen-Schule.

Ein Neubau für eine weitere Grundschule im Stadtbezirk ist aus Sicht der Verwaltung unter diesen Voraussetzungen daher nicht erforderlich.