Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sauberkeit Bürgerhaus Misburg
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 03.06.2026
TOP 6.3.1.
Uns haben vermehrt Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern des Bürgerhauses Misburg erreicht, dass die Sauberkeit, besonders der Böden, aktuell sehr zu wünschen übriglasse.
Wir fragen die Verwaltung:
- Sind Reinigungsmängel, besonders nach Veranstaltungen, der Verwaltung bekannt?
- In welchem Reinigungsintervall werden die Räume des Bürgerhauses durch wen gereinigt?
- Beinhaltet die Anmietung der Räumlichkeiten Pflichten zum Zustand nach der Benutzung, ist der Raum z.B. besenrein zu hinterlassen?
Sahra Spoida
Fraktionsvorsitzende
Antwort der Verwaltung
Zu 1.
Es hat in der Vergangenheit Mängel in der Reinigung gegeben, die allerdings nicht auf konkrete einzelne Veranstaltungen sondern vielmehr auf die allgemeine Nutzung zurückzuführen sind. Diese Mängel wurden vom Bürgerhaus Misburg der Verwaltung gemeldet und bearbeitet. Es haben Gespräche und Begehungen mit der Reinigungsfirma zur Beseitigung der Mängel stattgefunden.
Zu 2.
Das Bürgerhaus Misburg wird von einer externen Firma gereinigt. Vereinbart ist eine 5-Tages Reinigung mit 34 Stunden/Woche. Räume, Sanitärräume, Flure usw. werden täglich gereinigt, Büroräume nur 1x die Woche.
Zu 3.
Die Räume der Stadtteilkultur sollen nach der Mietung dem Zustand bei der Anmietung entsprechen, z.B. ist Müll von Speisen und Getränken von der Mietpartei eigenständig mitzunehmen und zu entsorgen. Sofern die vermieteten Räume, Säle und Veranstaltungsflächen sowie mitbenutzte Nebenräume und Toiletten über das normale Maß hinaus verschmutzt worden sind, können der Mietpartei Kosten für eine Sonderreinigung in Rechnung gestellt werden. Diese Einschätzung obliegt der Stadtteilkultureinrichtung als Vermieterin.