Antrag Nr. 15-1071/2015:
Interfraktioneller Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 15-0580-2015: Grunderneuerung der Güntherstraße

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Interfraktioneller Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 15-0580-2015: Grunderneuerung der Güntherstraße

Antrag

1) Die Güntherstr. wird ab Beginn Neupflaster als verkehrsberuhigte Zone ("Spielstr.") eingerichtet.

2) Die neu zu erstellende Fahrbahndecke (ab Übergang "Altpflaster") wird einheitlich ausgeführt, bevorzugt in
Betonpflasterausführung.
3) Die Ausführung als verkehrsberuhigte Zone macht den Bau eines Fußweges überflüssig. Deshalb wird der Grünstreifen, der sich z.Z. an das Ende des bestehenden Fußweges anschließt, als solcher erhalten, ebenso kann der Baum an der Südeinfahrt des Grundstückes 43 C auf diese Weise erhalten bleiben.
4) Bei der Planung wird eine möglichst hohe Zahl von Stellplätzen angestrebt. Weiterhin wird geprüft, ob auf der Ostseite im verkehrsberuhigten Bereich ein weiterer Stellplatz geschaffen werden kann.
5) Die Bauarbeiten werden erst begonnen, wenn die Rohbauarbeiten auf dem Grundstück 43 A soweit abgeschlossen sind, dass eine Anlieferung mit schweren Baufahrzeugen nicht mehr notwendig ist und der öffentliche Straßenraum frei von Absperrungen.
Begründung:
ad 1) Die Einrichtung als verkehrsberuhigte Zone wird der Nutzung gerechter und der durchaus stetige "Durchgangsverkehr'' von Fußgängern aus dem Vierthalerweg nicht auf den Fußweg gezwängt. Dies führt zu einer "natürlichen" Entschleunigung des Pkw-Zugangsverkehrs und macht die Einrichtung eines Fußweges mit zusätzlicher Versiegelung überflüssig.

ad 2) Die Notwendigkeit eines Wechsels der Deckung erschließt sich nicht, zumal der Übergang zum


"Alt-Kopfsteinpflaster'' dann den Eindruck eines "Fiickenteppichs" noch verstärken würde.

ad 3) Der Erhalt von Grünflächen dient der optischen Aufwertung des Gesamteindrucks und dem Erhalt von Sträuchern und Bäumen.

ad 4) Die Anzahl von Parkplätzen für Besucher der Anlieger ist im Vergleich zur Anzahl der Wohneinheiten insgesamt niedrig. Hier sollten Möglichkeiten genutzt werden, zumindest die zur Zeit genutzten Stellflächen zu erhalten.
ad 5) Es ist zu vermeiden, dass sich die Bauprojekte "in die Quere kommen" und sich möglicherweise dadurch Mehrkosten durch Bauverzögerungen ergeben, die am Ende die Anlieger zu 75% bezahlen müssten.

Begründung