Drucksache Nr. 15-1070/2019 S1:
Einrichtung einer Veloroute von Charlys Brücke in Limmer bis zu den Ihmebrücken in Linden-Nord (Leinertbrücke und Justus-Garten-Brücke)
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 19.06.2019
TOP 7.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1070/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Einrichtung einer Veloroute von Charlys Brücke in Limmer bis zu den Ihmebrücken in Linden-Nord (Leinertbrücke und Justus-Garten-Brücke)
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 19.06.2019
TOP 7.1.2.

Beschluss


Die Verwaltung wird aufgefordert, zwischen Charlys Brücke in Limmer bis zu den Ihmebrücken in Linden-Nord (Leinertbrücke und Justus-Garten-Brücke) eine durchgängige Veloroute einzurichten.
Die Verbindung soll in der Holzrehre beginnen und über die Sichelstraße und den Eichenbrink in die Liepmannstraße führen und dann über die Noltestraße am Schmuckplatz in zwei Routenäste abzweigen. Der erste Routenast führt über die Velberstraße, Ahlemer Straße, Pavillonstraße und dann über Fössestraße und Spinnereistraße zur Leinertbrücke. Der zweite Routenast führt über die Velberstraße, Leinaustraße, An der Bettfedernfabrik über den August-BaumgarteGang zur Justus-Garten-Brücke (siehe rote Streckenführung Anlage 1).
Auf dieser Strecke soll durch entsprechende Beschilderung der Radverkehr gegenüber den einmündenden oder kreuzenden Straßen durchgängig vorfahrtberechtigt sein, mit Ausnahme der Querung des Eichenbrinks und des Kötnerholzweges, um so Verhaltenssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer/innen zu schaffen und eine zügige Befahrbarkeit sicherzustellen.
Die Veloroute ist nach den Standards des ADFC umzusetzen (siehe Anlage 2) und im Rahmen des Masterplans 2018 (Green City Plan Hannover) der Landeshauptstadt Hannover und der beschlossenen Finanzierung mit Haushaltsmitteln für 10 Velorouten (DS H-0174-2019) umzusetzen. Der Masterplan sieht den „Auf-/Ausbau einer stadtteilverbindenden Radverkehrsinfrastruktur" vor.

Entscheidung


Dem Antrag wird insofern gefolgt, als dass die Verwaltung diesen in die derzeit anlaufenden Untersuchungen für ein gesamtstädtisches Veloroutennetz im Zusammenhang mit der Umsetzung des Begleitantrags (DS H-0163/2019) zum Haushalt 2019/2020 einspeist.



Mit dem Begleitantrag wurde die Planung einer stadtweiten und stadtteilverbindenden Radverkehrsinfrastruktur in alle Stadtbezirke und angrenzenden Umlandgemeinden aus Radschnellwegen und Velorouten zusammen mit der Region und dem ADFC und streckenweiser Umsetzung innerhalb der nächsten 10 Jahre beschlossen. Die Arbeiten zur Konzepterstellung wurden im September 2019 aufgenommen.