Anfrage Nr. 15-1068/2019:
Beteiligung des Stadtbezirksrates zu einem möglichen Abriss der historischen Gebäude auf dem Gelände der Wasserstadt

Inhalt der Drucksache:

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Beteiligung des Stadtbezirksrates zu einem möglichen Abriss der historischen Gebäude auf dem Gelände der Wasserstadt

Mit Drucksache 15-2856/2018 S1 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass sie es nicht für erforderlich hält, den Bezirksrat über einen möglichen Abriss der unter Denkmalschutz stehenden historischen Industriegebäude zu informieren. Der Bezirksrat fordert aber weiterhin, wie mit Beschluss vom 12.12.2018 gefordert, sein demokratisch verbrieftes Recht ein, in einer so wesentlichen Entscheidung über Erhalt oder Vernichtung von Baudenkmälern, nach Paragraph 94 Absatz 1 S. 1 NkomVG gehört zu werden. Wir fragen daher die Verwaltung,

1.) ob sie uns zusichern kann, dass die Altgebäude am Tag der Einwohner*innenVersammlung am 21.8.2019 noch stehen und nicht bereits eine Abrissgenehmigung vorliegt?

Weiterhin verweist die Verwaltung in der oben genannten Drucksache auf eine Information, die sie „zu gegebener Zeit“ zum Sachstand eines Abbruchs der Bestandsgebäude geben wird. Wir fragen daher die Verwaltung,

2.) was aus Sicht der Verwaltung mit „zu gegebener Zeit“ gemeint ist?