Drucksache Nr. 15-1064/2024:
Zuwendung an die Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V. (ASG e.V.) für das Projekt „Sozialberatung im Stadtteil Mühlenberg 2024“ aus kommunalen Mitteln Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Sozialer Zusammenhalt Mühlenberg
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
 
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15-1064/2024
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Zuwendung an die Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V. (ASG e.V.) für das Projekt „Sozialberatung im Stadtteil Mühlenberg 2024“ aus kommunalen Mitteln Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten

Antrag,

Der „Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V.“ (ASG) für das Projekt „Sozialberatung im Stadtteil 2024“ aus dem Ergebnishaushalt 2024, Teilhaushalt 50, Produkt 35102 eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu

10.326,00 Euro

zu bewilligen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot richtet sich an alle Geschlechter. In der Beratung waren im Jahr 2023 die Geschlechter wie folgt repräsentiert: 37% männlich, 62% weiblich, 0% divers. 29% der Ratsuchenden waren alleinerziehend.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Klimafolgenwirkung ist neutral und hat keine Auswirkungen, es handelt sich um ein Beratungsangebot.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Produkt 35102
Bürgerschaftliches Engagement und soziale Stadtteilentwicklung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
   
   
Transferaufwendungen €10,326.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis (€10,326.00)
   
  

Begründung des Antrages

Mühlenberg wurde 2014 in das Städtebauförderprogramm Soziale Stadt - heute „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ – aufgenommen, welches seit Jahren Schwerpunkt kommunalen Handelns in der Landeshauptstadt ist. Mit der Gebietsfestlegung durch den Rat (DS 2079/2015) gehört Mühlenberg zusammen mit Sahlkamp-Mitte, Oberricklingen Nord-Ost, Davenstedt und Körtingsdorf zu den Programmgebieten.

Die mit kommunalen Mitteln geförderten, nicht-investiven Vorhaben, sind neben den aus investiven Mitteln der Städtebauförderung finanzierten Maßnahmen für den Erfolg der Programmdurchführung unerlässlich.

Seit 2016 führt die Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V. (ASG) Beratungen für die Bewohnerschaft Mühlenbergs in den Räumlichkeiten der Nachbarschaftsarbeit Canarisweg durch. Der Beratungsbedarf im Quartier war u.a. durch die Bevölkerungsentwicklung stark angestiegen und die Einrichtungen wie Familienzentren und Nachbarschaftsarbeit Canarisweg benötigten Entlastung. Nach wie vor ist der Bedarf an Beratung sehr hoch, insbesondere bei komplexen Fällen wird die Unterstützung durch die ASG benötigt.

Die Sozialberatung der ASG unterstützt u.a. in Fragen der Existenzsicherung. Da der Verein in engem Kontakt, z.B. mit dem JobCenter steht, können viele Fragen schnell und unkompliziert geklärt werden. Gleichzeitig wird in den Beratungen auf Angebote wie z. B. BIWAQ hingewiesen, auf weiterführende Möglichkeiten zur Arbeitsaufnahme bzw. für Arbeitsgelegenheiten und Qualifizierung - ggf. im Stadtteil. Die Beratung zielt darauf ab, die Menschen zu befähigen, selbstständig im Kontakt mit den Leistungsstellen adäquate Lösungen für die individuellen Probleme zu finden.

Das Angebot wird von Menschen aus dem gesamten Stadtteil genutzt und von den Einrichtungen im gesamten Quartier wird auf die Beratung der ASG verwiesen, wenn es z. B. um komplexe Fragen der Leistungserbringung insbesondere im SGB II geht.

Das Beratungsangebot wird regelmäßig evaluiert.

Das Angebot entspricht den mit der Drucksache 0972/2016 beschlossenen Sanierungszielen:


· Schaffung zielgruppenorientierter Angebote, insbesondere zur Unterstützung von Menschen in belasteten Lebenslagen im Stadtteil, Hilfe zur Selbsthilfe

· Stärkung präventiver Ansätze in den Bereichen Gewalt, Sucht, Gesundheit, Einkommensarmut


Die Gesamtkosten in Höhe von 10.326 € beinhalten projektgebundene Personalkosten in Höhe von 9590 € und Sachkosten (Verwaltungs- und Fahrtkosten) in Höhe von 736 €.

Die Zuwendung wird gemäß den städtischen Zuwendungsrichtlinien bis zum genannten Höchstbetrag bewilligt und ausgezahlt. Die Mittel stehen im Haushalt 2024, Teilhaushalt 50, Produkt 35102 zur Verfügung.

50.5 
Hannover / Mar 26, 2024