Antrag Nr. 15-1063/2015:
Mehr Beteiligungsmöglichkeiten von Einwohnerinnen und Einwohnern im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

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Mehr Beteiligungsmöglichkeiten von Einwohnerinnen und Einwohnern im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Für eine bessere Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner an Entscheidungsprozessen beschließt der Bezirksrat, dass eine Anhörung der Einwohnerinnen und Einwohner zu konkreten Beratungsgegenständen (Anfragen, Anträge, Anhörungen und Resolutionen) nach § 31 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover durchgeführt wird. Der Beschluss über die Beratungsgegenstände erfolgt jeweils nach Feststellung der Tagesordnung, erstmals in der ersten Sitzung nach Beschluss des vorliegenden Antrags.


Die Entscheidungen über die eigenen Mittel des Bezirksrates und des Integrationsbeirates werden von der Anhörung ausgeklammert.
Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld führt die erweiterte Anhörung der Einwohnerinnen und Einwohner als Modellversuch durch, zunächst befristet bis zum Ende der laufenden Kommunalwahlperiode. Über eine Weiterführung entscheidet dann der neugewählte Bezirksrat.

Für die Anhörung gelten folgende Grundsätze:
1. Eine Anhörung soll nur zu inhaltlichen Tagesordnungspunkten stattfinden.
2. Eine Anhörung unterbleibt, sofern der Beratungsgegenstand primär den organisatorischen Ablauf der Sitzung betrifft.
3. Zu Beginn der Bezirksratssitzung wird mit der Tagesordnung beschlossen, zu welchen Tagesordnungspunkten eine Anhörung erfolgen soll. Die Anhörung erfolgt nach Meldung eines Einwohners oder einer Einwohnerin und der Erteilung des Wortes durch den Bezirksbürgermeister. Die Einwohnerinnen und Einwohner werden gebeten, kurz ihren Namen mitzuteilen nebst einem Hinweis zur persönlichen Betroffenheit oder Sachverständnis.
4. Die Wortmeldungen der Verwaltung oder der Bezirksratsmitglieder sind vorrangig zu berücksichtigen. Auf zielführendes Diskussionsverhalten ist zu achten.
5. Einwohnerinnen und Einwohner erhalten zu einem Tagesordnungspunkt ein einmaliges Rederecht von längstens 10 Minuten. Das Rederecht kann bei rassistischen oder beleidigenden Äußerungen entzogen werden, es gilt die Rats-Geschäftsordnung.
6. Die Redebeiträge der Bürgerinnen und Bürger zu einem TOP erfolgen nachdem zunächst die Fraktion, Einzelvertreter und die Verwaltung gesprochen haben, so dass sich manche Anliegen von Bürgerinnen und Bürger möglicherweise bereits geklärt haben.
7. Die Redebeiträge der gehörten Einwohnerinnen und Einwohner werden im Sitzungsprotokoll erfasst und auf der Homepage der Landeshauptstadt Hannover allen Bürgerinnen und Bürger zur Information zur Verfügung gestellt.
8. Der Beschluss über die Durchführung der Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde bleibt hiervon unberührt.

Begründung


Die Einwohnerinnen und Einwohner wünschen sich mehr Partizipation an Entscheidungsprozessen. Ihre Beteiligung in der Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde am Anfang der Bezirksratssitzung ist oft nicht ausreichend. Mit dem vorliegenden Antrag wird die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner an Entscheidungsprozessen weiter verbessert.