Anfrage Nr. 15-1060/2021:
Belastung Roesebeckstraße

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Belastung Roesebeckstraße

Im Februar 2021 wurde der Bezirksrat über die von der hanova geplante Aufstellung von Tiny-Häusern im Hinterhof der Roesebeckstraße 22/24 informiert. Dabei kam auch zur Sprache, dass seitens der Region Hannover umfangreiche Beprobungen des Grundstückes durchgeführt wurden, da sich in diesem Bereich früher eine Wäscherei befand (Flurstück 48/2 und auf Teilflächen 48/3). Angeblich existiert aus dieser Zeit noch ein Chemikalientank im Boden, der mittlerweile undicht geworden scheint. Aufgefallen ist dies, als vor einigen Jahren auf dem benachbarten Grundstück des Landesgesundheitsamtes (NLGA) Bauarbeiten stattfanden. „Erst im Mai 2019 gab es im Rahmen von notwendigen Wasserhaltungsmaßnahmen für Ingenieurbauwerke und Gründungsmaßnahmen im Hofbereich des NLGA Hinweise auf stark erhöhte LHKW-Werte.“ (Landtagsdrs. 18/8984 vom 14.04.2021)
Auf der Internetseite des niedersächsischen Umweltministeriums heißt es zu dieser Stoffgruppe: „LHKW (leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe) werden industriell in großem Maßstab eingesetzt und gelangen auf Altlaststandorten infolge von Unfällen oder unsachgemäßem Umgang in das Grundwasser. Sie bilden eine nicht mischbare, schwere Flüssigkeitsphase und sind praktisch biologisch nicht mehr abbaubar. […] LHKW wirken akut toxisch, karzinogen und erbgutverändernd.“

Das Land hat nach eigenen Angaben über 100.000 € für eine Bodensanierung des NLGA-Grundstückes ausgeben müssen. Wie der Drs. 18/8984 zu entnehmen ist, strebt das Land „eine Erstattung der Kosten durch den Verursacher an“.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Welche Messergebnisse lieferten die durchgeführten Untersuchungen und unter welchen Bedingungen ist eine Wohnnutzung an diesem Standort gesundheitsunschädlich möglich?
2. Wer ist der „Verursacher“ der am Ende für den entstandenen Schaden aufkommen soll/muss?
3. Wann ist mit einer Sanierung der Flurstücke 48/2 und 48/3 sowie ggf. 49 zu rechnen?