Drucksache Nr. 15-1058/2026 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bühne für den Platz der Begegnung
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 03.06.2026
TOP 6.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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15-1058/2026 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bühne für den Platz der Begegnung
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 03.06.2026
TOP 6.2.2.



Der Platz der Begegnung neben der Stadtbahnendhaltestelle der Linie 7 in Misburg erfüllt in seinem gegenwärtigen Zustand ganz offensichtlich nicht die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger nach einem attraktiven Aufenthaltsort. Der Platz ist trist und kaum besucht. Schon länger gibt es Pläne, ihn mit mehr Grün aufzulockern und mit einer Ladenzeile aufzuwerten. Das wird voraussichtlich noch einige Zeit dauern, siehe zuletzt etwa Drucksache Nr. 15-0379/2026 F1.

Ein Bürger aus dem Stadtbezirk schlägt vor, auf dem Platz der Begegnung eine permanente, nicht überdachte Bühne, z.B. aus Beton, einzurichten. Darauf sollten künstlerische Darbietungen aller Art möglich sein, eventuell für vier oder fünf Personen, die darauf stehen könnten. Auch die Nutzung für eine Art „Speaker’s Corner“ käme in Betracht.

Eine solche Bühne würde prinzipiell nicht im Konflikt mit einer Ladenzeile stehen, ließe sich aber vermutlich schneller und mit einer wesentlich geringeren Investition einrichten, um den Platz aufzuwerten.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Unter welchen Voraussetzungen ließe sich eine solche Bühne realisieren?

2. Welche Kenntnis hat die Verwaltung von ähnlichen Projekten?

3. Welches Vorgehen schlägt die Verwaltung zu der genannten Idee vor?




Antwort der Verwaltung


1.) Eine Bühne würde einen erheblichen finanziellen Aufwand bei vergleichsweise geringem öffentlichen Nutzen erfordern. Um sie nutzbar und barrierefrei auszubilden, wären entsprechend raumgreifende Rampen und ggf. Technik (unterirdisch) erforderlich. Unabhängig davon würden derzeit weder finanzielle Mittel noch personelle Kapazitäten für die Herstellung eines Bühnenpodestes beim Fachbereich Tiefbau zur Verfügung stehen.

2.) Eine ortsfeste Bühne würde die Nutzbarkeit des multifunktionalen Platzes (Feste, Weihnachtsmarkt, Veranstaltungen u.a.) räumlich deutlich einschränken.

3.) Die Verwaltung rät von einer ortsfesten Bühne deutlich ab. Üblicherweise bringt jede Veranstaltung unkompliziert jeweils passende, mobile Bühnen mit, die wieder demontiert werden können. Nur an bereits etablierten kulturellen Veranstaltungsorten machen ortsfeste Bühnen ggf. Sinn.