Antrag Nr. 15-1058/2015:
Radwege-Beschilderung zwischen Pferdeturm und Bischofshol gemäß der Netzfunktion anpassen

Inhalt der Drucksache:

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Radwege-Beschilderung zwischen Pferdeturm und Bischofshol gemäß der Netzfunktion anpassen

Antrag

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Beschilderung der Radwege zwischen Pferdeturm und Bischofshol gemäß der Einstufung des Senatorwegs bzw. des dicht an der B3 geführten Radwegs als Hauptroute des Radverkehrs anzupassen und diese Maßnahme in den Maßnahmenkatalog des Netzkonzeptes Radverkehr für den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld aufzunehmen. Konkret ist die Bezeichnung „Nebenstrecke“ bei der Route Senatorweg zu entfernen und bei der anderen Route zu ergänzen.

Begründung

Der Senatorweg ist gemäß Netzkonzept Radverkehr hinsichtlich der Netzfunktion als Hauptroute eingestuft. Diese Einstufung ist korrekt. Die Radverkehrswegweiser weisen diese Route aber explizit als „Nebenstrecke“ aus (siehe Anlage). Die längere Route nach Bischofshol, die größtenteils als Nebenroute klassifiziert ist, ist so indirekt als die Hauptroute ausgewiesen. Wenn das Netzkonzept eine verkehrsleitende Funktion haben soll, ergibt sich daraus die Notwendigkeit, die Beschilderung anzupassen.