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Deckelung der Kosten bei Straßensanierungen
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, bei Straßensanierungen, bei den Anwohnerinnen und Anwohner gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung zu Kosten herangezogen werden, wie folgt zu verfahren:
Ist das Ergebnis der Ausschreibung einer Sanierungsmaßnahme so, dass die Kosten der Straßensanierung höher als 25 % der von der Verwaltung angenommenen (bislang geschätzten) Kosten sind, wird diese Ausschreibung aufgehoben und ggf. neu ausgeschrieben.
Begründung
Mit oben vorgeschlagener Verfahrensweise soll eine möglichst große Transparenz hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gewährleistet werden und zudem soll eine unvorhergesehene Kostenerhöhung hinsichtlich der geplanten Sanierungen vermieden werden.