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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Zukunft des Ricklinger Waldschlösschens
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 21.05.2015
TOP 10.2.2.
Beschluss
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung möge prüfen, inwieweit das vom Verfall gezeichnete ehemalige Ausflugslokal „Ricklinger Waldschlösschen“ am Mühlenholzweg 72 im Ricklinger Holz, welches sich zurzeit noch im Privatbesitz befindet, entweder öffentlich genutzt werden könnte oder für den Fall, dass eine Nutzung nicht mehr wirtschaftlich darstellbar wäre, abgerissen werden könnte.
Entscheidung
Die Verwaltung hat die o.g. Prüfung mit folgendem Ergebnis durchgeführt:
Die ursprünglichen Eigentümer des Waldschlösschens hatten im Rahmen einer Bauvoranfrage prüfen lassen, ob eine erneute gastronomische Nutzung planungsrechtlich zulässig sein könnte; dieser Antrag wurde abschlägig beschieden. Daraufhin wurde das Waldschlösschen an einen anderen privaten Eigentümer verkauft, so dass die Stadt zurzeit keine eigenen Handlungsmöglichkeiten bezüglich dieser Immobilie hat. Die Stadt muss als Untere Bauaufsichtsbehörde erneut prüfen, ob und inwieweit die Planungsabsichten des neuen Eigentümers dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Da dieses ein schwebendes Verfahren ist, können dazu zurzeit keine konkreten Auskünfte gegeben werden.
Sollte es zu keiner weiteren Nutzung des Waldschlösschens durch den neuen Eigentümer kommen, wäre es aus forstlicher und ökologischer Sicht denkbar, dass die Stadt selbst das Grundstück kauft und im Rahmen einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahme das Gebäude abreißt und die Flächen als Wald herrichtet. Hierbei werden ggf. die zuständigen politischen Gremien beteiligt.