Drucksache Nr. 15-1054/2026 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verbesserung des Fuß-/Radweges der Buchholzer Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 03.06.2026
TOP 6.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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15-1054/2026 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verbesserung des Fuß-/Radweges der Buchholzer Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 03.06.2026
TOP 6.1.1.

Die Buchholzer Straße ist eine wichtige Verbindung Richtung Stadtmitte und zu benachbarten Stadtteilen. Der kombinierte Geh- und Radweg wird daher stark von Fußgängern und Radfahrern genutzt.

Der Weg ist jedoch durch mangelnde Pflege von Pflanzen stark überwuchert, weist erhebliche Bodenunebenheiten auf und an vielen Stellen ist er auf unter 1,50 Meter Breite verengt.

Trotz der zu geringen Breite besteht weiterhin eine Benutzungspflicht für Radfahrer in beiden Richtungen.

Seit Jahren wurden hierzu bereits diverse Anträge im Bezirksrat gestellt, ohne dass sich die Situation verbessert hat.

Gleichzeitig gibt es verschiedene Förderprogramme für den Fuß- und Radverkehr.

Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Verwaltung zur Sanierung und Verbesserung des Fuß- und Radweges an der Buchholzer Straße?
  2. Welche Förderprogramme können aus Sicht der Verwaltung für die Sanierung beziehungsweise den Ausbau des Fuß- und Radweges an der Buchholzer Straße genutzt werden?

Antwort der Verwaltung


Zu 1.)

Es wurde schon vor drei Jahren eine Instandhaltung mit teilweiser Verbreiterung des bestehenden kombinierten Geh- und Radweges entlang der Buchholzer Straße von der Einmündung Stilleweg bis zur Einmündung Werfelstraße geplant. Aufgrund fehlender finanzieller Mittel wurden diese Maßnahmen jedoch noch nicht ausgeführt.
Die Verwaltung wird aus Unterhaltungsmitteln einen Rückschnitt der Grünflächen veranlassen, um die gepflasterten, zur Verfügung stehenden Querschnittsbreiten nutzbar zu halten.


Zu 2.)

Aufgrund der weitestgehend im Bestand nicht zur Verfügung stehenden Breiten und fehlenden Optionen zur Verbreiterung durch Grunderwerb o.Ä. greifen die einschlägigen Förderprogramme, die zwingend von einer Einhaltung der aktuellen Regelwerke ausgehen, nicht.