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Einwohnerbeteiligung vor der geplanten Einführung einer Bewohner*innenparkzone in Teilen des Stadtteils Südstadt (Drucks. Nr. 0572/2021) gem. § 85 Abs.5 NKomVG i.V.m § 4 S.4 Hauptsatzung der Stadt Hannover
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert eine öffentliche Informationsveranstaltung gemäß § 85 Abs. 5 NKomVG i.V.m. §4 S.4 zur Drucks. 0572/2021 durchzuführen, in dem die Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen der geplanten Bewohner*innenparkzone rechtzeitig und umfassend erläutert werden. Die Information ist so vorzunehmen, dass Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung besteht. Betroffene Gewerbetriebe sind auch einzuladen.
2. Auf die öffentliche Informationsveranstaltung ist rechtzeitig und in geeigneter Form hinzuweisen (z.B. Presseveröffentlichung, Veröffentlichung in sozialen Medien, Postwurfsendungen etc.) und die Drucksache samt Anlagen zugänglich zu machen (z.B. per Internetlink oder QR-Code).
3. Bei der Entscheidung ob und wie eine Einwohnerparkzone eingerichtet werden soll sind die geäußerten Ansichten und Meinungen der Bürgerinnen und Bürger angemessen zu berücksichtigen.
4. Die Drucks. Nr. 0572/2021 zur Einführung einer Bewohner*innenparkzone wird zurückgestellt, bis eine entsprechende umfangreiche Einwohnerbeteiligung gemäß Punkt 1 stattgefunden hat.
Begründung
In Anbetracht der erheblichen praktischen Auswirkungen und Kosten für die betroffenen Einwohnerinnen, Einwohner und Gewerbetreibende handelt es sich um eine wichtige Angelegenheit im Sinne von § 85 Abs. 5 NKomVG / § 4 Hauptsatzung der Stadt Hannover. Aus der Drucksache ergibt sich, dass auch untersucht werden soll, ob der komplette restliche Stadtbezirk Südstadt-Bult zur Einwoher*innenparkzone erklärt werden kann. Auch in vielen weiteren Teilen des Stadtgebiets soll demnach die Möglichkeit zur Einführung von Einwohner*innenparkzonen untersucht werden. Aufgrund der zu erwartenden Verdrängungseffekte könnte also, die Einführung dieser Einwohner*innenparkzone in Teilen der Südstadt, per Dominoeffekt dazu führen, dass der gesamte Stadtbezirk Südstadt-Bult, und darüber hinaus in weite Teile der Stadt Hannover, zu Einwohner*innenparkzonen erklärt werden könnten. Dies belegt ebenfalls die Wichtigkeit des Vorhabens im Sinne von § 85 Abs.5 NKomVG / § 4 Hauptsatzung der Stadt Hannover.
Entgegen § 85 Abs. 5 NKomVG und § 4 Hauptsatzung Stadt Hannover, und den wiederholt geäußerten Wünschen des Bezirksrats, hat die Verwaltung die Einwohnerinnen und Einwohner bisher nicht rechtzeitig und umfassend über die geplante Einführung einer Einwohner*innenparkzone in Teilen der Südstadt informiert. Viele Einwohnerinnen und Einwohner haben dementsprechend von dem Vorhaben auch noch nichts mitbekommen. Aus Infektionsschutzgründen ist es den Einwohnerinnen und Einwohnern leider zurzeit nicht möglich sich im Rahmen der Einwohnerfragestunde während der Bezirksratssitzungen einzubringen, da ihre Teilnahme coronabedingt zahlenmäßig streng begrenzt ist und sie kein Rederecht haben. Daher muss die öffentliche Informationsveranstaltung später oder in anderer Form stattfinden und die Beschlussfassung über die Drucksache solange zurückgestellt werden.