Drucksache Nr. 15-1051/2015:
Sonderprogramm für Straßenerneuerung -Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 9, Ricklingen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-1051/2015
2
 

Sonderprogramm für Straßenerneuerung -Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 9, Ricklingen

Antrag,


1. der Erneuerung der in Anlage 1 lfd. Nr. 1-6 aufgeführten Straßen und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen in den Jahren 2016 und 2017 vorbehaltlich der Rechtskraft der jeweiligen Haushaltssatzungen zuzustimmen.
2. der Erneuerung der Munzeler Straße (Anlage 1 lfd. Nr. 7) auf gesamter Länge sowie dem Baubeginn in 2016/2017 vorbehaltlich der Rechtskraft der jeweiligen Haushaltssatzungen zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
i.V. mit § 9 (1) Nr. 2d der Hauptsatzung

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Im Rahmen der Planung, Bauvorbereitung und -abwicklung werden genderspezifische Belange beachtet, Frauen und Männer sind gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle


Die finanziellen Auswirkungen sind bereits in der Beschlussdrucksache 0077/2014 dargestellt, mit der der Grundsatzbeschluss zum Programm „Grunderneuerung im Bestand“ für die Jahre 2014 bis 2019 gefasst wurde.

Begründung des Antrages


Zur Substanzerhaltung der Straßen in Hannover hat die Fachverwaltung ein Konzept erarbeitet, mit dem in vereinfachter Form ohne vorherige Neuplanung des Straßenraums Grunderneuerungen von Straßen bei deutlich reduzierten Realisierungszeiten durchgeführt werden sollen. Wesentliche Randbedingung bei der Auswahl der vorgeschlagenen Straßen ist deshalb, dass die vorhandene Querschnittsaufteilung (Gehweg, Radweg, Parken, Fahrbahn) den heutigen Anforderungen entspricht. Die Straßen werden nach der Erneuerung das gleiche Aussehen haben wie vorher, nur in einem technisch neuwertigen Zustand.

Das Programm ist mit der Beschlussdrucksache 0077/2014 grundsätzlich beschlossen worden.

Mit dieser Beschlussdrucksache werden für den Stadtbezirk Ricklingen 7 weitere Straßen für das Programm zur Erneuerung vorgeschlagen (s. Anlage 1). Im Vorfeld dieser Drucksache hat es im Rahmen der Bezirksratssitzung am 05.03.2015 bereits eine umfangreiche Information der betroffenen Anlieger und des Bezirksrates über die Notwendigkeit der Erneuerung der in Anlage 1 aufgeführten Straßen gegeben. Im Rahmen dieser Stadtbezirksratssitzung wurden die ausgewählten Straßen und das Verfahren durch die Verwaltung vorgestellt und anschließend ausführlich diskutiert. Die Mitglieder des Bezirksrates, die Anlieger und die Öffentlichkeit hatten so Zeit, sich bis zur Vorlage dieser Drucksache eine Meinung zu bilden.

Im Rahmen der Bürgerfragestunde im Bezirksrat wurde die grundsätzliche Notwendigkeit der Erneuerung der Straßen nicht in Zweifel gezogen. Von den Anliegern der Ronnenberger und der Wennigser Straße wurde aber die Einstufung der Straße als Anliegerstraße nicht so gesehen. Hier wurde ein Unterschied zwischen den Teilstücken der Straßen die zwischen Barsinghäuser Straße und Gehrdener Straße liegen und den Sackgassen in Richtung Rohrskamp gesehen. Neben vielen weiteren Fragen zum Themenkomplex Straßenausbaubeiträge wurde es von den anwesenden Anliegern als sinnvoll erachtet, neben den vorgeschlagenen Maßnahmen im Bereich Oberricklingen auch die Munzeler Straße zu erneuern, die aus Sicht der Anwesenden genauso erneuerungsbedürftig ist wie die vorgeschlagenen Straßen. Eine spätere Erneuerung der Munzeler Straße könnte dazu führen, dass die vorher erneuerten Straßen im Zuge der Baumaßnahme durch Baufahrzeuge wieder geschädigt werden könnten. Die Munzeler Straße ist nur über die Barsinghäuser Straße oder die Gehrdener Straße zu erreichen.

Die Verwaltung hat den Vorschlag, die Munzeler Straße ebenfalls in das Programm mit aufzunehmen im Nachgang zur Sitzung noch einmal überprüft und ist zum Ergebnis gekommen, das die Munzeler Straße zwar vom Zustand graduell etwas besser ist als die anderen Straßen, dass aber grundsätzlich auch hier die Notwendigkeit einer Erneuerung besteht und die Munzeler Straße auch die Rahmenbedingungen für das Sonderprogramm Straßenerneuerung erfüllt. Die Verwaltung hat deshalb die Munzeler Straße mit gesamter Länge aber ohne die Stichwege in die Liste der zu erneuernden Straßen aufgenommen. Die Stichwege sind nicht erneuerungsbedürftig. Beitragsrechtlich zerfällt die Straße in 2 Anlagen, die aufgrund ihres Ausbaustandards (Fahrbahnbreiten, Gesamtprofilbreite) und der verkehrlichen Funktion unterschiedlich zu betrachten sind. Zwischen Barsinghäuser Straße und Gehrdener Straße wird die Munzeler Straße als Innerortsstraße eingestuft. Zwischen Gehrdener Straße und ihrem östlichen Ende wird die Munzeler Straße als Anliegerstraße eingestuft.

Die Überprüfung der Einstufung der Wennigser Straße und der Ronnenberger Straße hat ergeben, dass hier nach wie vor eine Einstufung als Anliegerstraßen sachgerecht ist. Die Straßen zerfallen anders als die Munzeler Straße auch nicht in 2 Teile, da die Abschnitte nördlich und südlich der Gehrdener Straße in Ihrem Ausbaustandard als gleich einzustufen sind. Auch verkehrlich ergeben sich aus Sicht der Verwaltung hier keine gravierenden Unterschiede.

Die Beschreibung der Straßen mit Zustand, Schäden, Straßenaufbau, geschätzten Baukosten und Einstufung nach der SABS erfolgt tabellarisch in Anlage 2. Die Zusammenstellung der Daten entspricht den bereits vorgestellten Daten. Die Zustandserfassung der Straßen erfolgte auf der Grundlage des Arbeitspapier Nr. 9 der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV). Die Schadensbilder der vorgeschlagenen Straßen machen eine Erneuerung erforderlich.

UVP

Das Programm sieht vor, dass die Straßen nach der Erneuerung genauso aussehen wie vorher. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden und negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sowie eine Verschlechterung der Umweltverhältnisse nicht zu erwarten sind.

Umsetzung des Programms

Mit der Umsetzung des Programms wurde 2014 begonnen, 43 Straßen sind in einer ersten Stufe zur Erneuerung beschlossen. Sobald Beschlüsse zur Erneuerung weiterer Straßen im Sonderprogramm für Straßenerneuerung vorliegen, werden diese zur Umsetzung vorbereitet. Die mit dieser Drucksache vorgeschlagenen Straßen sollen in den Jahren 2016 und 2017 erneuert werden.
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Hannover / 27.04.2015