Drucksache Nr. 15-1050/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage KiTa „Ratz & Rübe“ mit gesperrtem Außengelände
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 16.05.2019
TOP 5.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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15-1050/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage KiTa „Ratz & Rübe“ mit gesperrtem Außengelände
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 16.05.2019
TOP 5.2.1.

In der KiTa „Ratz & Rübe“ im Stadtteil Wülfel musste das Außengelände gesperrt werden. Die Stadtverwaltung hat Einschränkungen in der Nutzung und Handhabung verfügt.

Es sollen unter anderem auch Umbaumaßnahmen auf dem sehr kleinen Außengelände erforderlich sein. Die Kinder werden in der Nutzung der Außenanlage zumindest sehr eingeschränkt, wenn nicht sogar komplett ausgesperrt. Dies ist für die Mitarbeiter der KiTa und der Kinder untragbar und für die Entwicklung der Kinder auch nicht förderlich.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:



1. Weshalb müssen Umbaumaßnahmen auf der Außenfläche erfolgen?

2. Welche Zwischenlösung hat die Stadtverwaltung im Umfeld der KiTa gesucht, um den Kindern das Spielen auf einem Außengelände zu ermöglichen und die Entwicklung der Kinder weiterhin zu fördern (beispielsweise Mit-Nutzung des Geländes der GS Loccumerstr.)?

3. Wie lange werden diese Umbaumaßnahmen andauern und wird es danach weiterhin Einschränkungen in der Nutzung geben?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:


Zu 1) Nach Meldung von Mängeln aus der Kita wurde ein Vororttermin veranlasst. Im Rahmen dieses Termins wurden sicherheitsrelevante Mängel festgestellt und folglich mussten Teilbereiche des Kita Außengeländes zur Sicherheit der Kinder gesperrt werden.

Um der Kita zukünftig ein den städtischen Anforderungen entsprechendes Außengelände zur Verfügung zu stellen, soll die gesamte Fläche überarbeitet werden.

Zu 2) In enger Absprache mit der Kita werden für die Zeit der Baumaßnahme nur Teilbereiche abgesperrt, sodass die Kita die restliche Außenfläche nutzen kann. Es werden von der Verwaltung für die Kita keine Kompensationsmaßnahmen geplant.

Zu 3.) Erst nach Fertigstellung der Außenflächenplanung kann ein genauer Zeitplan für die Baumaßnahme bekannt gegeben werden.