Drucksache Nr. 15-1049/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Gefährlicher Fußgängerüberweg an der Haltestelle Bothmerstr. stadtauswärts (Richtung Süden)
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 16.05.2019
TOP 5.2.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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15-1049/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Gefährlicher Fußgängerüberweg an der Haltestelle Bothmerstr. stadtauswärts (Richtung Süden)
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 16.05.2019
TOP 5.2.3.

In der Drucksache 15-2429/2018 F1 erklärt die Stadtverwaltung, dass eine zusätzliche Lichtsignalanlage für die westliche Fußwegquerung auf Höhe Fontainestraße – bzw. eine Verlegung des vorhandenen gesicherten Überweges ein Stück weiter in Richtung Norden (wie von der SPD angeregt) nicht möglich und nicht erforderlich sei. Passanten könnten die Straße auch ohne Ampel queren.

Dies ist problematisch. Es ist oft zu beobachten, dass fahrende Pkws in ihrer eigenen Grünphase halten müssen, um den Fußgängern einen gesicherten Überweg direkt am Ende des Hochbahnsteiges zu ermöglichen.

Hier besteht eine gefährliche und manchmal auch chaotische Situation. Es ist zu prüfen, wie eine gesicherte Lösung für den Fußgängerüberweg über die Westseite der Hildesheimer Straße am Südende des Hochbahnsteiges der Haltestelle Bothmerstraße gefunden werden kann.

Wer die Stadtbahn am Südende der Haltestelle verlässt, geht nicht bis zur Ampelanlage vor, sondern quert in Höhe des Bäckereifachgeschäftes die stadtauswärts führende Fahrbahn der Hildesheimer Straße.

Deshalb fragen wir die Verwaltung:


1. Welche Maßnahmen wären möglich, um diesen Gefahrenpunkt zu entschärfen?

2. Könnte der Fußweg von der Haltestelle bis zur Ampel besser, mindestens farblich markiert, oder durch eine Absperrung zur Straßenseite durch ein Geländer oder eine Glaswand gesichert werden (viele andere Haltestellen haben ebenfalls Absperrungen)

3. Wenn Nein, weshalb nicht?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
Ob es sich hierbei um einen Gefahrenpunkt handelt, ist zunächst eingehender zu prüfen. Ein wesentliches Merkmal sind zunächst die Unfallzahlen der Polizei, die die Verwaltung zwischenzeitlich angefordert hat. Sollten sich daraus Indizien für eine Gefährdungssituation ergeben, wäre es sinnvoll, das Verkehrsgeschehen mit einer Videoüberwachung zu beobachten und aus den Ergebnissen zielgerichtete Maßnahmen abzuleiten.

Zu Frage 2:
Der Fußweg ist ausreichend zu erkennen und ermöglicht es Personen die auf eine barrierefreie und lichtsignalgeregelte Querung angewiesen sind, diese auch zu nutzen. Ob darüber hinaus das Erfordernis besteht, sämtlichen Fußgänger*innen die Querung der Fahrbahn am Ende der Hochbahnsteigrampe zu verbieten sollte anhand der Auswertung zur Überprüfung des Verkehrsgeschehens erfolgen.

Zu Frage 3:
Siehe Antwort zu Frage 1 und Frage 2