Antrag Nr. 15-1044/2020:
(Zusatz-) Änderungsantrag zur Drucksache 0938/2020
Planfeststellungsverfahren für die B3 / Südschnellweg Hannover
zwischen Landwehrkreisel und der Güterumgehungsbahn
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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(Zusatz-) Änderungsantrag zur Drucksache 0938/2020
Planfeststellungsverfahren für die B3 / Südschnellweg Hannover
zwischen Landwehrkreisel und der Güterumgehungsbahn
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat Döhren-Wülfel fordert in Anlehnung an die Stellungnahme der Landeshauptstadt

- Keine Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten für die betroffenen Sportvereine während der Bauphase. Die Neuordnung der Sportaußenflächen bzw. die Verfügungstellung von Ersatzflächen muss rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn erfolgen.
- Der Busch- und Baumbestand zwischen Südschnellweg und Sportanlagen bzw. Freizeitanlagen (Ricklinger Teiche), der der Trassenverbreiterung zum Opfer fällt, war als Sichtschutz, Lärmschutz, Ballfang und für das Kleinklima wichtig. Hier sind rechtzeitig vor Baubeginn ausreichend hohe Lärmschutzwände zu installieren, die – wenn der Platz vorhanden ist – durch Neuanpflanzungen ergänzt werden.

- Im Bereich der Ricklinger Kiesteiche und der Leine ist zur Sicherung der Aufenthaltsqualität sowie zur Sicherung der Rückzugsgebiete für Tiere auf einer Länge von ca. 400 m ein beidseitiger Lärm- und Kollisionsschutz erforderlich.

- Zum Schutz der den Südschnellweg überfliegenden Störche ist Kollisionsschutz in Form Schutzwänden erforderlich. Ebenso für Fledermäuse, da ein Großteil der Leitgehölze abgeholzt wird.

Begründung

erfolgte mündlich