Drucksache Nr. 15-1043/2012 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Angebote für Jugendliche
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 21.05.2012
TOP 8.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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15-1043/2012 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Angebote für Jugendliche
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 21.05.2012
TOP 8.1.1.

Neben Kindern, Familien und Erwachsenen bilden Jugendliche eine eigene Zielgruppe mit einem spezifischen Bedarf an Angeboten zur Freizeitgestaltung. Dabei bedarf es neben den Angeboten von Einrichtungen wie Jugendzentren auch Angebote im Außenraum, die den sozialen und sportlichen Interessen Jugendlicher entsprechen. Diese sind jeweils in Einklang zu bringen mit den Bedürfnissen des Umfeldes, was teilweise nicht konfliktfrei möglich ist, wie das Beispiel des Denkmals am Rathenau-Platz gezeigt hat. Die Idee, die Schulhöfe nach Schulschluss bis 22.00 Uhr der Nutzung durch Jugendliche zu öffnen war eine Initiative, zusätzliche Angebote für Jugendliche zu schaffen, indem bereits vorhandener Raum zur Verfügung gestellt wird. Hier wie auch an anderen Orten ist es jedoch nicht damit getan, die Pforte offen zu lassen, sondern es bedarf einer entsprechenden Infrastruktur, die natürlich auch Geld kostet: Toiletten, Müllbeseitigung, Reparaturen, Schließdienste u.a. Neben der Notwendigkeit zur Lösung dieser Probleme, schränkt sicher auch der zunehmende Nachmittagsunterricht die Möglichkeiten der Schulen ein. Auch Angebote öffentlicher Einrichtungen sind zum Teil etwas intransparent.
Hierzu fragen wir die Verwaltung:
  1. Welche Angebote gibt es für jugendliche Mädchen und Jungen im Bezirk Nord im Bereich öffentlicher Einrichtungen und wie sind diese aufgestellt?
  2. Welche Plätze gibt es sonst als Treffpunkte für Jugendliche im öffentlichen Raum, inkl. außerhalb der Schulzeiten geöffnete Schulhöfe?
  3. In welche inhaltliche Richtung geht das neue Konzept zur Jugendarbeit der Stadt Hannover, das z. Zt. erarbeitet wird und in welcher Form wird der Bezirk Nord dort berücksichtigt?

Antwort der Verwaltung

Zu 1.:
Im Stadtbezirk Nord betreibt die Landeshauptstadt Hannover (LHH) als öffentlicher Träger folgende Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtbezirk Nord:
  • Jugendtreff Vinnhorst mit zwei Mitarbeiterstellen
  • Lückekinderarbeit im Kinder- und Jugendhaus Hainholz: eine Mitarbeiterstelle,
  • Jugendzentrum Feuerwache (Nordstadt) mit zwei Mitarbeiterstellen

Die LHH fördert zum Zwecke der Kinder- und Jugendarbeit folgende Einrichtungen in freier Trägerschaft im Stadtbezirk Nord:
  • Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhaus Hainholz in Trägerschaft des Jugenrotkreuzes
  • Kids Club- Evangelischer Treffpunkt Spierenweg (Ehemals Lückekinderprojekt Spierenweg) in Trägerschaft des Ev. luth. Stadtkirchenverbandes
  • Lückekinderprojekt Spunk (Nordstadt), Trägerschaft von Spokusa e. V., Verein für Sport, Kultur und soziale Arbeit
  • Unabhängiges Jugendzentrum Kornstraße: Trägerverein UJZ Kornstraße
  • Frederik-Beratungsladen für BerufsschülerInnen (Nordstadt) in Trägerschaft des Bundes der katholischen Jugend
  • Verein für Erlebnispädagogik und Jugendsozialarbeit e.V.
Ohne städtische Förderung betreibt zudem die Naturfreundejugend Hannover einen kleinen Kinder- und Jugendtreff am Möhringsberg (Nordstadt).

Zu 2.:
Wie in allen Stadtbezirken nutzen auch im Stadtbezirk Nord insbesondere in der wärmeren Jahreszeit Jugendliche verstärkt unterschiedliche öffentliche Plätze und Orte als informelle Treffpunkte. Am deutlichsten zeichnet sich dieser Trend auf dem Platz um die Lutherkirche ab. Eine genauere Auflistung der informellen Orte wird zukünftig im Rahmen von Bestands- und Bedarfsanalysen im Zuge der Neuorganisation der Kinder- und Jugendarbeit erstellt. Die außerschulische Inanspruchnahme der Schulhöfe im Stadtbezirk Nord ist zzt. bei der Grundschule Vinnhorst und dem Gymnasium Lutherschule möglich.

Zu 3.:
Nach mehrjähriger Erarbeitung und Erprobung wird die Neuorganisation der Kinder- und Jugendarbeit im Juli d. J. den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Die inhaltliche Ausrichtung dieser Neuorganisation ist detailliert der Info-DS Nr. 0027/2010 zu entnehmen.
Die Grundlage zur Gestaltung von Kinder- und Jugendarbeit bildet im Rahmen der Neuorganisation die stadtbezirksbezogene umfassende sozialräumliche Bedarfsanalyse. Auf dieser Basis wird von allen Einrichtungen eines Stadtteils bzw. eines Stadtbezirks das Stadtteil- bzw. Stadtbezirkskonzept für Kinder- und Jugendarbeit erstellt und unter Beteiligung der Stadtbezirksräte durch Entscheidung des Rates der LHH auf drei Jahre festgeschrieben.
Zur fachlichen Bedeutung dieser Vorgehensweise ist festzuhalten dass die Passung von Angebote für Kinder und Jugendliche durch die Orientierung an den Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen genauer vorgenommen wird. Dazu kann auch gehören, beispielsweise in den Sommermonaten „aufsuchende Jugendarbeit“ an öffenlichen Plätzen und Orten zu verstärken.
Die zur Unterstützung der für die Jugendhilfeplanung zuständigen AG nach § 78 SGB VIII, die AG stadtweite Angebote, hat vorgeschlagen, unmittelbar nach dem Ratsbeschluss zur Einführung der Neuorganisation im Stadtbezirk Nord mit der Erstellung eines Stadtteilkonzeptes gemäß des Rahmenkonzeptes zur Neuorganisation zu beginnen. Sobald diese Grundlage vorliegt, wird die zuständige Fachverwaltung gerne im Stadtbezirkrat ausführlich berichten und die einzelnen Phasen der Entwicklung darstellen.